Kantone befürchten erhebliche Mehrbelastungen durch Kriegsflüchtlinge mit Familiennachzug
Schaffhauser Regierungsrat lehnt Revisionsvorschlag zum Asylgesetz ab

Symbolbild | Foto: Symbolbild SH Regierung

Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen lehnt die Revision des Asylgesetzes zur Gleichstellung von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen beim Familiennachzug ab, wie er in seiner Stellungnahme an die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) festhält.

Die SPK schlägt darin vor, das Asylgesetz so zu ändern, dass Personen mit dem Status der Schutzbedürftigkeit (S-Status) ihre Familien nach den gleichen Regeln nachziehen können wie vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (F-Status).

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll den Bundesbehörden die Möglichkeit eröffnen, Kriegsvertriebenen ohne Aussicht auf eine sofortige Heimkehr vorübergehenden Schutz zu gewähren, ohne dass das schweizerische Asylsystem mit zahlreichen individuellen Verfahren belastet wird.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die von der Revision verfolgte Gleichstellung der beiden Personengruppen im Bereich des Familiennachzuges. Indessen erachtet er die vorgeschlagene Gesetzesrevision als nicht ausgereift und lehnt sie in der vorgeschlagenen Form ab. Die Revision führe zu einer Verlagerung der Aufgaben auf die kantonale Ebene und zu finanziellen Mehrbelastungen bei den Sozialhilfekosten für die Kantone und die kommunale Ebene, ohne entsprechende Kompensation, so die Stellungsnahme aus Schaffhausen. Der Regierungsrat regt demgegenüber an, den S-Status einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen unter Berücksichtigung des beschleunigten Asylverfahrens, der Integrationsagenda und der Erfahrungen der Kantone.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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