"Nein" für die Abstimmung am 8. Februar empfohlen / "Eingriff in persönliche Freiheit"
Schaffhauser Regierung votiert gegen "Transparenz-Initiative"
Schaffhausen. Der Regierungsrat empfiehlt in einer Mitteilung die Ablehnung der Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)». Die Initiative verlangt, dass natürliche und juristische Personen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen sowie Kandidierende für öffentliche Ämter im Kanton und in den Gemeinden ihre Interessenbindungen offenlegen müssen.
Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen der Initianten nach mehr Transparenz hinsichtlich der Herkunft der finanziellen Mittel bei Wahl- und Abstimmungskämpfen. Es ist nicht zu verkennen, dass in den vergangenen Jahrzehnten die finanziellen Aufwendungen für Wahl- und Abstimmungskampagnen auf allen staatlichen Ebenen erheblich zugenommen haben.
Die Initiative ist aus Sicht des Regierungsrates aber aus mehreren Gründen abzulehnen:
Die Umsetzung der Initiative wäre sehr aufwendig und mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. So müssten minutiös alle finanziellen Mittel und Interessenbindungen bei Wahlen und Abstimmungen nach einheitlichen Kriterien erfasst und dokumentiert werden. Die geforderten Offenlegungspflichten würden für die Parteien und alle weiteren Beteiligten auf Stufe des Kantons und der Gemeinden einen massiven zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. Ebenso würde auf Behördenseite die Kontrolle und Administration aller in der Initiative vorgesehenen Elemente zu einer erheblichen Aufblähung der Bürokratie führen. Entsprechend bringt die Transparenzinitiative – in einem kleinen Kanton mit überschaubaren Verhältnissen – keinen Mehrwert, sondern vor allem einen unverhältnismässig grossen bürokratischen Aufwand. Dafür müssten erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Hinzukommt, dass die Schaffhauser Transparenzinitiative weiter geht als die Initiativen in anderen Kantonen. In jenen Kantonen fallen nur Parteien, politische Gruppierungen und Abstimmungskomitees unter die Offenlegungspflichten. Gemäss der Schaffhauser Volksinitiative fallen hier auch Einzelpersonen darunter, die mit eigenen oder fremden Geldern ebenfalls Wahlen und Abstimmungen unterstützen. Dies sei ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit.
Zudem hat die Initiative gravierende Auswirkungen auf das bewährte Wahlsystem im Kanton Schaffhausen, insbesondere in den Gemeinden. Die Offenlegungspflichten gemäss Initiativtext würden ein obligatorisches Anmeldeverfahren für alle Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene voraussetzen. Neu müsste auch bei Majorzwahlen, also zum Beispiel bei Regierungsrats- oder Gemeinderatswahlen, ein solches Anmeldeverfahren durchgeführt werden. Dies würde zum Ausschluss der bisher zugelassenen kurzfristigen oder «wilden Kandidierenden» bei allen Majorzwahlen führen.
Damit würde aber verunmöglicht, was heute zulässig und insbesondere in kleinen Gemeinden in vielen Fällen sogar nötig ist – nämlich, dass sich Kandidierende erst kurz vor einer Wahl für ein Amt zur Verfügung stellen. Ein solcher Eingriff in die bewährten demokratischen Abläufe im Kanton Schaffhausen wird vom Regierungsrat und von der Mehrheit des Kantonsrats abgelehnt.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Regierungsrat deshalb ein Nein zur Volksinitiative «Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)».
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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