Bundesgericht wird zu weiteren Einsprüchen erst nach dem 10. Juni entscheiden
Regierungsrat weist Einsprüche gegen Abstimmung ab

Abstimmung | Foto: Regierungsviertel Schaffhausen
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Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen hat die zwei Abstimmungsbeschwerden von Schaffhauser Stimmberechtigten betreffend die städtische Volksabstimmung über die Zusammenführung der VBSH und der RVSH vom Sonntag, 10. Juni 2018, abgewiesen. Damit findet diese Volksabstimmung am kommenden Sonntag wie geplant statt, teilt das Gremium mit.

Über die gleichzeitig eingereichten Abstimmungsbeschwerden betreffend die kantonalen Volksabstimmungen vom 10. Juni 2018 über den Kredit für den Bau eines Polizei- und Sicherheitszentrums, über den Kredit für einen Neubau für Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sowie zum Beschluss betreffend Zusammenführung der VBSH und der RVSH wird das Bundesgericht entscheiden. Gemäss Auskunft des Bundesgerichtes werden diese Entscheide erst nach dem 10. Juni 2018 gefällt.

Damit finden - neben der städtischen Abstimmung über die Zusammenführung der VBSH und der RVSH - auch alle kantonalen Volksabstimmungen wie geplant am 10. Juni 2018 statt.

In den Abstimmungsbeschwerden wurde geltend gemacht, dass den Argumenten gegen die Vorlagen in den kantonalen und städtischen Abstimmungserläuterungen zu wenig Platz eingeräumt worden sei. Damit werde die Abstimmungsfreiheit verletzt.

Die Regierung hält zunächst fest, dass die Minderheitsmeinung beziehungsweise die gegen das Projekt vorgebrachten Bedenken und Argumente im kommunalen Abstimmungsmagazin im Einklang mit der Stadtverfassung und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ausreichend dargestellt wurden und damit die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt wurde. Das städtische Abstimmungsmagazin stellt die Vorlage ausführlich und sachlich dar; es informiert weder über Zweck und Tragweite der Vorlage falsch, noch unterdrückt es für die Willensbildung wesentliche Elemente oder gibt sie falsch wieder. Weiter ist die Ausgestaltung der Vorlage nicht zu beanstanden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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