Kinderhorte bleiben erst mal geöffnet / Rücklagen für die Wirtschaft gebildet
Regierungsrat setzt Corona-Maßnahmenkatalog um

Corona | Foto: Corona

Schaffhausen. Nachdem der Bundesrat am Montagabend die «ausserordentliche» Lage für die Schweiz erklärt und die Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft hat, will der Regierungsrat die beschlossenen Anordnungen rasch und konsequent umsetzten, kündigte er an. Um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Regierungsrat gestützt auf das Bevölkerungsschutzgesetz ergänzende Massnahmen beschlossen.

Dazu gehören eine angepasste Regelung im Bereich der Volksschule und der Kindertagesstätten sowie die Ausarbeitung eines Massnahmenbündels zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft. Dazu wird dem Kantonsrat die Bildung einer finanzpolitischen Reserve in Höhe von 50 Millionen Franken beantragt.

Besuchsverbot in Spitälern und Heimen

Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Schaffhausen einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Regierungsrat beschlossen, dass der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, die Personen aus Risikogruppen betreuen, untersagt ist. Über Ausnahmen entscheidet die Institution. In Anlehnung an die Notverordnung des Bundesrates sind Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner angehalten, in den Institutionen zu verbleiben. Weiter wurde in Umsetzung der Massnahme des Bundes ein Patientenaufnahmestopp in allen Spitälern und Kliniken für alle planbaren Eingriffe erlassen.

Betreuung von Kindern an Schulen bleibt bestehen. Kitas, Krippen und Horte erhalten ihre Betreuungsangebote ohne Einschränkungen aufrecht.

Im Bereich der Volksschule (öffentliche und private Schulen) sollen die Kantone gemäss Bundesrat für Kinder, welche nicht privat betreut werden können, die notwendigen Betreuungsangebote sicherstellen. Die aktuelle Übergangslösung an den Schulen im Kanton Schaffhausen gewährleistet, dass Kinder bei Bedarf vor Ort an den Schulen betreut werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, diese Übergangslösung bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten.

Die Übergangslösung wird zeitnah durch eine optimierte Organisation der schulischen Betreuungsangebote abgelöst. Die Mitarbeitenden des Erziehungsdepartements erarbeiten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Schaffhausen ein entsprechendes Konzept. Der Kanton wird die Verantwortlichen der Schulen bei der Umsetzung der kantonalen Weisung unterstützen. Informationen zur Reorganisation der Übergangslösung folgen in dieser Woche.

Für Krippen, Horte und Kitas sieht der Bund noch keine Einschränkungen vor. Eine Reduktion der Betreuungsangebote im Sinne eines «Notbetriebs» für Kinder von Erziehungsberechtigten bestimmter Berufsgruppen sei somit auch nicht zulässig. Krippen, Horte und Kitas dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen.

Der Regierungsrat hebt daher die noch am Montag beschlossenen Einschränkungen per sofort wieder auf. Allfällige Auflagen oder Empfehlungen zum Betrieb erfolgen durch die Aufsichtspersonen des Kantons. Der Regierungsrat fordert die Erziehungsberechtigten auf, Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie zwingend darauf angewiesen sind.

Unterstützung für Schaffhauser Wirtschaft

Die aktuelle Krisenlage rund um das Corona Virus stellt die Schaffhauser Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Industriebetriebe kämpfen mit Logistikproblemen, fehlender Zulieferung, zum Teil wegbrechender Nachfrage und diversen weiteren Problemen. Das Gewerbe, der Detailhandel und die Gastronomie sind unmittelbar und direkt von den behördlich verordneten Restriktionsmassnahmen betroffen.

Selbständig-Erwerbende sehen sich existenzgefährdenden Herausforderungen gegenüber. Viele Betriebe drohen infolge der Härte der notwendigen Massnahmen und der einschneidenden finanziellen Dimension sehr rasch in Liquiditätsschwierigkeiten zu geraten.

Vor diesem Hintergrund wurde bereits vergangene Woche eine Task Force mit Fachleuten aus dem Volkswirtschaftsdepartement und der kantonalen Wirtschaftsförderung eingesetzt. Diese erarbeitet ein umfassendes Massnahmenbündel zur schnellen und unbürokratischen Unterstützung der betroffenen Unternehmen im Kanton.

Die Eckwerte des Massnahmenbündels wurden vom Regierungsrat am Dienstag festgelegt. Hauptmassnahmen sind die rasche Gewährung von Bürgschaften sowie längere Zahlungsfristen zur Überbrückung von Liquiditätsengpassen. Dazu wird dem Kantonsrat die Bildung einer finanzpolitischen Reserve in Höhe von 50 Millionen Franken beantragt. Das Instrumentarium soll bis spätestens Ende März operativ einsatzbereit sein.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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