Großer Stadtrat muss nun aber darlegen, weshalb drei Porzentpunkte mehr keine Erhöhung darstellen sollen
Regierungsrat lehnt Beschwerde gegen Steuerfuss 2019 ab
Schaffhausen. Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Abstimmungsbeschwerde von zwei Stimmbürgern betreffend den Beschluss des Grossen Stadtrates zur Festsetzung des Steuerfusses für 2019 abgewiesen. Der Verweis im Beschluss des Grossen Stadtrates ist jedoch rechtlich nicht korrekt. Es liegt eine Steuerfusserhöhung vor. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Beschluss beruhe auf einem falschen Gesetzesartikel, denn das kantonale Recht sehe keinen Steuerrabatt vor.
Die Regierung hält zunächst fest, dass keine Verletzung des Stimmrechts vorliegt, da in jedem Fall das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates ergriffen werden kann. Mit dem Unterschriftenbogen für das Referendum muss für die Stimmberechtigten jedoch klar sein, dass für 2019 mit einer höheren Steuerbelastung zu rechnen ist. Das ist vorliegend nach Ansicht des Regierungsrates der Fall. Die Beschwerde wurde deshalb abgewiesen.
Allerdings ist der Verweis im Beschluss des Grossen Stadtrates rechtlich nicht korrekt. Der Steuerfuss der Stadt Schaffhausen lag im Jahr 2018 bei 93 Prozent. Der Hinweis auf den Steuerrabatt für das Jahr 2018 ist rechtlich unbeachtlich. Der Steuerfuss ist immer befristet und wird jährlich festgesetzt. Nachdem der Steuerfuss für 2019 auf 96 Prozent festgesetzt wurde, liegt rechtlich gesehen für das Jahr 2019 eine Steuerfusserhöhung vor.
Wenn das Referendum gegen die Festsetzung des Steuerfusses für 2019 zustande kommt, wird der Grosse Stadtrat im Abstimmungsmagazin detailliert darzulegen haben, wie sich der Steuerfuss entwickelt hat, und aufzeigen müssen, dass rechtlich gesehen eine Steuerfusserhöhung vorliegt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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