Abstimmung läuft wie geplant am kommenden Wochenende
Regierungsrat geht nicht auf Beschwerden zu Betriebshof ein
Schaffhausen. Der Regierungsrat ist auf die Abstimmungsbeschwerde eines Schaffhauser Stimmberechtigten betreffend die städtische Volksabstimmung über den Zusatzkredit für den Werkhof SH POWER vom Sonntag, 17. November, nicht eingetreten, wie er mitteilt. Damit findet diese Volksabstimmung am kommenden Sonntag wie geplant statt.
In der Abstimmungsbeschwerde wurde geltend gemacht, dass mit der Unterbreitung lediglich eines Zusatzkredites nicht berücksichtigt werde, dass die von den Stimmberechtigten am 5. Juni 2016 angenommene Vorlage "Neubau Werkhof SH POWER im Schweizersbild" mit der aktuellen Kreditvorlage in wesentlichen Teilen abgeändert werde. Es werde zu Unrecht über einen Zusatzkredit abgestimmt. Den Stimmberechtigten hätte der gesamte Kredit über den Werkhof zur Abstimmung unterbreitet werden müssen.
Die Regierung hält zunächst fest, dass die Abstimmungsbeschwerde verspätet eingereicht worden ist. Der gerügte Mangel hat seinen Ursprung im Beschluss des Grossen Stadtrates vom 20. August 2019. Dieser Beschluss wurde am 21. August rechtswirksam publiziert und gilt seit dann als bekannt. Entsprechend hat die Frist für die Einreichung einer Abstimmungsbeschwerde nicht erst mit der Zustellung der Abstimmungsunterlagen zu laufen begonnen.
Die Beschwerde wäre aber auch abzuweisen, da an den wesentlichen Elementen (Bau eines neuen Werkhofes an einem anderen Standort) mit dem Zusatzkredit nichts geändert wird. Die wesentlichen Merkmale der Kreditvorlage von 2016 waren die Aufhebung des bisherigen Werkhofes im Gaswerk-Areal und die Verschiebung an den neuen Standort. Es ist nicht so, dass damals die Frage "Holzbau oder Massivbau" das hauptsächlich diskutierte Thema war. Damit hat der Grosse Stadtrat mit Beschluss vom 20. August zu Recht nur einem Zusatzkredit zugestimmt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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