83 von 128 Autofahrern fuhren einfach weiter trotz Blinden-Signal
Präventionsaktion zum "Tag des weissen Stock"

Weisser Stock | Foto: Eine Präventionsaktion zum "Tag des weissen Stock" führte die Schaffhauser Polizei in Kooperation mit dem Blinenbud durch. swb-Bild: shpol
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Schaffhausen. Im Vorfeld des "Tag des weissen Stock" führte die Schaffhauser Polizei im Breite-quartier der Stadt Schaffhausen gemeinsam mit dem Schweizerischen Blindenbund eine Präventionsaktion zum Thema "Weisser Stock = Vortritt" durch. Ziel der Aktion war es, alle Verkehrsteilnehmenden darauf aufmerksam zu machen, dass unbegleiteten Blinden der Vortritt stets zu gewähren ist, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren möchten.

Rund um den Internationalen Tag des Weissen Stockes am 15. Oktober wenden sich blinde und sehbehinderte Menschen an die Öffentlichkeit, um auf ihre Anliegen und Bedürfnisse aufmerksam zu machen. Dieses Jahr dreht sich das Thema um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen im Strassenverkehr.

In Kooperation mit der Regionalgruppe Zürich des Schweizerischen Blindenbundes hat die Schaffhauser Polizei in diesem Rahmen eine Sensibilisierungsaktion an der Sonnenburggutstrasse durchgeführt.

Ziel der Verkehrssicherheitsaktion war es, alle Verkehrsteilnehmenden auf das korrekte Verhalten gegenüber Personen, die am Strassenrand den weissen Stock hochhalten und die Strasse überqueren möchten, aufmerksam zu machen. Gemäss Verkehrsregelverordnung gilt, dass in diesem Fall unbegleiteten Blinden der Vortritt stets zu gewähren ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verzeigung rechnen.

Von 128 Lenkerinnen und Lenker haben 45 angehalten und 83 sind weitergefahren. Ein Lenker übersah eine sich bereits auf der Fahrbahn befindende Person mit weissem Stock und wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft verzeigt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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