Stadt Schaffhausen legt Untersuchtungsbericht nach Vorfällen im Schulhaus "Alpenblick" vor
Nicht immer optimale Kommunikation
Schaffhausen. Der vom Stadtrat Schaffhausen in Auftrag gegebene Bericht zu den Vorkommnissen im Schulhaus Alpenblick liegt vor und wurde nun aktuell den Medien präsentiert. Das Ergebnis der Untersuchung lautet zusammengefasst: Der Schulbetrieb im Alpenblick wurde durch das Verhalten der zwei muslimischen Familien nicht belastet. Die Schulbehörden haben grundsätzlich adäquat reagiert und es konnte keine Irreführung der Öffentlichkeit festgestellt werden. Jedoch seit die Kommunikation nach aussen nicht immer optimal verlaufen. Im Februar war es zu Bedrohungssituationen durch Schüler gegen Schulleitung und eine Lehrerin gekommen, die zu einer harten politischen Diskussion führten, die durch verschiedene Medien wie die SVP angefeuert wurde.
Der Stadtrat hatte aufgrund des grossen medialen Interesses und der in der Öffentlichkeit geäusserten Vermutungen, die Behörden hätten rund um die Ereignisse bezüglich zweier muslimischer Familien im Schulhaus Alpenblick nicht wahrheitsgemäss informiert, eine Untersuchung bei externen Fachleuten in Auftrag gegeben. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Tobias Jaag, emeritierter Professor an der Universität Zürich, und Dr. Markus Rüssli, beide aus Zürich, erhielten diesen Auftrag. Sie legten nun ihren Schlussbericht vor. Der Bericht beruht auf den zur Verfügung gestellten Akten sowie auf den Befragungen verschiedener Beteiligter und den von diesen eingereichten Unterlagen.
In ihrem Fazit schreiben sie: „Der Schulbetrieb wurde in keiner Weise durch die beiden muslimischen Familien und deren – wie es im Schulratsprotokoll heisst – „auffällliges Verhalten“ belastet. Eine Belastung hat sich dagegen für die Lehrpersonen durch die Medienberichterstattung ergeben.“ Jaag und Rüssli attestieren den Schulbehörden grundsätzlich adäquate Reaktionen auf die Vorkommnisse, stellen aber auch fest, dass die Kommunikation nach aussen aus heutiger Sicht nicht immer optimal gewesen sei. Dies sei aber nicht in der Absicht geschehen, die Öffentlichkeit irrezuführen oder etwas zu verschweigen. „Lehrpersonen und Schulbehörden müssen sich über Beobachtungen, die sie machen, ungestört unterhalten und diskutieren können. Dies setzt aber voraus, dass von allen Seiten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt“, so die Autoren des Berichts.
In der Gesamtwürdigung schreiben die Rechtsanwälte: „Als aussenstehender Betrachter kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Ereignisse im Schulhaus Alpenblick unnötigerweise zu einer Affäre geworden sind. Zu einer ‚Affäre‘ entwickelte sich das Ganze erst, nachdem die Beobachtungen infolge einer Verletzung der Schweigepflicht den Weg an die Öffentlichkeit fanden.“
Die abschliessende Beurteilung der Vorkommnisse lautet wie folgt: „Abgesehen von der allfälligen Verletzung des Amtsgeheimnisses liegen keine Handlungen vor, die strafrechtlich oder administrativ sanktioniert werden müssten. Den beteiligten Lehrkräften und Mitgliedern der Schulbehörden ist zugute zu halten, dass sie zwar nicht immer optimal agiert haben, dass sich aber darum bemühten, den ordentlichen Schulbetrieb zu gewährleisten. Das entspricht ihrer primären Aufgabe.“
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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