Regierungsrat weist Beschwerde eines Wählers zurück
Keine zweite Stimmenzählung nach Kantonsratswahl

Wahlurne | Foto: Symbolbild Wahlurne tg.ch

Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Wahlbeschwerde eines Wahlberechtigten im Zusammenhang mit der Gesamterneuerungswahl des Kantonsrates vom 27. September abgewiesen, wie er nun informierte.

Hintergrund der Beschwerde war das knappe Verpassen eines Sitzes der Jungfreisinnigen Schaffhausen. Wegen des knappen Ergebnisses wurde eine Nachzählung der gesamten Kantonsratswahlen 2020 gefordert. Weiter machte der Beschwerdeführer geltend, es würden verschiedene Unregelmässigkeiten vorliegen, was ebenfalls zu einer Nachzählung hätte führen müssen.

Der Regierungsrat hält fest, dass nach den einschlägigen Bestimmungen des Wahlgesetzes im vorliegenden Fall keine Nachzählung angeordnet werden musste. Ein knappes Ergebnis sei für sich alleine keine Unregelmässigkeit im Sinne des Wahlgesetzes und daher bei einer Proporzwahl wie der Kantonsratswahl kein Grund für eine Nachzählung. Die Bestimmung des Wahlgesetzes, wonach bei sehr knappen Ergebnissen eine Nachzählung anzuordnen ist, sei nur auf Abstimmungen und auf Wahlen im Mehrheitswahlverfahren (sog. Majorzverfahren) anwendbar. Dies wurde vom Obergericht bereits vor vier Jahren im Nachgang zur letzten Kantonsratswahl so bestätigt.

Die vom Beschwerdeführer behaupteten Unregelmässigkeiten sind allesamt nicht näher konkretisiert und substanziiert worden. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf die behauptete Unregelmässigkeit wegen der zentral durchgeführten Erfassung der veränderten Wahlzettel.

Die Eingabeteams beschränken sich bei ihrer Arbeit auf die reine Erfassung der von den Gemeinden bereinigten veränderten Wahlzettel. Diese Tätigkeit ist nicht Bestandteil der von den Gemeinden vorzunehmenden Auszählungsarbeiten. Der Regierungsrat hält weiter fest, dass der Auszählungsprozess in den Gemeinden und der Prozess der EDV-Erfassung der veränderten Wahlzettel so aufgebaut ist, dass zahlreiche Kontrollmechanismen für die korrekte Erfassung enthalten sind. Die Beschwerde war daher abzuweisen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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