Untersuchungen des Erziehungsdepartements ohne kräftige Erkenntnisse abgeschlossen
Keine Kunden durch Schulzahnklinik abgeworben
Schaffhausen. Die interne Untersuchung des Erziehungsdepartements über mögliche Patientenabwerbungen ist abgeschlossen. Die Untersuchung kommt zum Resultat, dass Patientenabwerbungen nicht schlüssig nachgewiesen werden können, so eine Medienmitteilung vom Dienstag.
Wichtig in diesem Zusammenhang sei die Grundlage, dass das Personalrecht des Kantons Schaffhausen Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden grundsätzlich zulasse. Für Teilzeitbeschäftigte sei auch keine formelle Bewilligung erforderlich. Aufgrund der Schwierigkeit, Fachpersonal zu gewinnen und zu halten, hätten in der Schulzahnklinik im Interesse aller Beteiligten seit jeher auch Zahnärztinnen und Zahnärzte im Teilpensum gearbeitet.
Nebenbeschäftigungen könnten verboten oder eingeschränkt werden, wenn sie die Erfüllung der Dienstpflichten beeinträchtigen, zum Beispiel bei Interessenskonflikten. Aus den rechtlichen Grundlagen könne daraus insbesondere ein Abwerbeverbot von Kunden abgeleitet werden. Dies werde auch in einem internen Merkblatt des Erziehungsdepartementes vom Juli 2017 festgehalten, so die Medienmitteilung.
Aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung sei nun abgeklärt worden, ob an der Schulzahnklinik unzulässige Abwerbungen stattgefunden hätten. Die interne Untersuchung ergab, dass zwar tatsächlich Patientenbewegungen von und zu privaten Praxen in Schaffhausen vorkämen, dass aber eine direkte oder indirekte Abwerbung durch Mitarbeitende der Schulzahnklinik aufgrund der verwertbaren Unterlagen nicht nachgewiesen werden könne.
Während der internen Untersuchung ist das Erziehungsdepartement laut der Medienmitteilung rund zwei Dutzend Hinweisen nachgegangen. Bei kaum einer Handvoll seien konkrete, verwertbare Aussagen gemacht, zu welchen die Personen namentlich stehen würden. Keine dieser Aussagen sei aber mit ausreichender Gewissheit überprüfbar, weil sie sich jeweils auf eine mündliche Besprechung zwischen Patient und Zahnarzt beziehe.
Zusätzlich hatte der Kanton die Mitarbeitenden der Schulzahnklinik um Hinweise gebeten und versucht, anhand von Dokumenten die Sachlage zu klären. Es habe auch dort keinerlei konkrete Indizien, welche Abwerbungen hätten belegen können, gegeben. »Deshalb schliesst die Untersuchung mit dem Fazit, dass es zwar offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen und Missverständnisse über die Umstände von Patientenbewegungen gab, sich die Mitarbeitenden aber im Rahmen der geltenden Regeln bewegt haben«, so das Fazit.
Für die Einschätzung der Tragweite sei auch festzuhalten, dass die monierten Fälle im betreffenden Zeitraum nur einen verschwindend kleinen Teil der Geschäfte beträff. Generell könne von einer hohen Zufriedenheit mit der Arbeit der Schulzahnklinik ausgegangen werden. Es lägen auch keine Hinweise auf eine Schädigung des Kantons vor. Die Erkenntnisse gehen nach dem Standpunkt des Erziehungsdepartements als Verfasser der Medienmitteilung eher dahin, dass die Schulzahnklinik durch die Patientenbewegungen entlastet wurde.
Die interne Untersuchung habe aber auch gezeigt, dass Unsicherheiten über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bestehen, unter denen Patientenwechsel zu Privatkliniken zulässig oder sogar erwünscht sind. Dies habe das Vertrauen in die schulzahnärztliche Tätigkeit geschmälert. Für die Zukunft sollten daher Massnahmen getroffen werden um die Verhaltensregeln im Umgang mit Patienten zu präzisieren.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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