Verfahren sollen damit zügiger abgewickelt werden können
Kantonaler Richtplan künftig im Zwei-Jahres-Takt

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Schaffhausen. Der Regierungsrat hat im Rahmen seiner Schwerpunkte für die Regierungstätigkeit als Jahresziel 2020 unter anderem die Lancierung von periodischen Richtplanverfahren mit einem zweijährigen Rhythmus festgelegt. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und die planerischen Grundlagen für gewichtige Vorhaben mit erheblichen räumlichen Auswirkungen rascher auf den neusten Stand gebracht werden, so der Regierungsrat am Montag. In der diesjährigen Richtplananpassung geht es hauptsächlich um den Materialabbau (insbesondere Kiesabbau). Ab dem 4. Mai 2020 läuft während 60 Tagen die öffentliche Auflage dieser Anpassungen.

Der Richtplan ist das zentrale raumplanerische Führungs- und Steuerungsinstrument des Kantons. Als behördenverbindliches Instrument bildet er die Grundlage für die nachfolgenden Planungen der Gemeinden und ist vergleichbar mit dem Flächennutzungsplan auf deutscher Seite.

Gewichtige Vorhaben mit Auswirkungen auf Raum und Umwelt erfordern einen Richtplaneintrag. Der Richtplan wird vom Regierungsrat festgesetzt und vom Kantonsrat genehmigt. Damit der Richtplan aktuell gehalten werden kann und die Verfahren möglichst zügig erfolgen können, hat der Regierungsrat im Rahmen seiner Schwerpunkte für die Regierungstätigkeit als Jahresziel 2020 unter anderem die Lancierung von periodischen Richtplanverfahren mit einem zweijährigen Rhythmus festgelegt.

Mit der diesjährigen Anpassung wird mit der Umsetzung dieses verkürzten Rhythmus begonnen. Angepasst wird hauptsächlich das Kapitel Materialabbau (insbesondere Kiesabbau), was den Abbau von Grien, Lehm und Kalk betrifft. Zum einen werden die planerischen Grundlagen für die beiden Gebiete «Haarlachen» und «Holoo» in Beringen festgesetzt. Zum andern wurden auch die Planungsgrundsätze zum Materialabbau ergänzt. Zudem erfolgen Aktualisierungen zu den Gewässerräumen, zu Naturgefahren und zum Naturschutz.

Die Bevölkerung kann im Richtplanverfahren mitwirken. Deshalb erfolgt nun als nächster Schritt ab dem 4. Mai das Anhörungsverfahren. Dieses dauert 60 Tage und ermöglicht es Interessierten, sich zu den vorgesehenen Richtplananpassungen zu äussern. Nach der Verarbeitung der Mitwirkungsergebnisse und allfälligen Anpassungen folgt das Genehmigungsverfahren im Kantonsrat.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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