Freizügigkeit soll mit neuen bilateralen Abkommen abseits der EU neu gesichert werden
Kanton Schaffhausen stellt sich auf den Brexit ein

Symbolbild Regierungsrat | Foto: Symbolbild Reierungsrat
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Kanton Schaffhausen. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausen stimmte in seiner Sitzung am Dienstag dem Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts von Grossbritannien aus der Europäischen Union (Brexit) und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens zu, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält.

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Grossbritannien müsse unabhängig vom Verhandlungsergebnis EU – Grossbritannien ab dem Zeitpunkt, wo die bilateralen Abkommen Schweiz-EU nicht mehr für Grossbritannien gelten, durch neue Abkommen geregelt werden. Derzeitiger Stichtag ist bei einem ungeregelten Austritt der 31. Oktober 2019 und bei einem geregelten Austritt der Ablauf der Übergangsphase Ende 2020.

Mit dem vorliegenden Abkommen sollen im Hinblick auf den Wegfall des Freizügigkeitsabkommens jene Personen geschützt werden, die gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen vor dessen Wegfall Rechte erworben haben und Anwartschaften geltend machen können. Es gilt nicht für britische und schweizerische Staatsangehörige, die nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen den beiden Staaten in den jeweils anderen Staat einreisen, sich dort aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten.

Die Regierung begrüsst das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien trotz des für die kantonalen Behörden damit verbundenen Mehraufwandes. Grossbritannien sei in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein wichtiger Partner der Schweiz. Die Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind intensiv und komplex.

Der Aufenthaltsstatus der Schweizer Staatsangehörigen in Grossbritannien sei zu schützen. Ausserdem ist die Schweizer Wirtschaft auf britische Arbeitskräfte angewiesen. Der Schutz der erworbenen Ansprüche dieser Personen ist auch im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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