25-Prozent-Anteil wird sogleich an das Kraftwerk Schaffhausen und die EKT (Thurgau) weiter veräußert
Kanton Schaffhausen macht bei EKS-Aktien von Vorkaufsrecht gebrauch
Schaffhausen. Der Kanton Schaffhausen macht von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch und kauft den von der Axpo Holding (Axpo) gehaltenen 25 Prozent-Anteil an den EKS-Aktien zum Preis von 53 Millionen Franken zurück. Damit kommt der Kaufvertrag zwischen der Axpo und den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) nicht zu Stande, wurde nun aktuell aus Schaffhausen vermeldet.
Der Regierungsrat hat weiter beschlossen, 15 Prozent der EKS-Aktien zum Preis von 31.8 Millionen Franken an die EKT Holding AG (die Aktien der EKT sind zu 100 Prozent in den Händen des Kantons Thurgau) und 10 Prozent für 21.2 Millionen Franken an die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS AG) weiter zu verkaufen. »Damit kann eine strategische Partnerschaft zwischen der EKT und der EKS AG geschaffen und ein beachtliches Synergiepotential, insbesondere im Netzbereich, erschlossen werden«, wird als Begründung in der Medienmitteilung angegeben. Weiter komme es dadurch beim Kanton Schaffhausen zu keinem Kapitalabfluss und die EKS-Aktien bleiben zu 100 Prozent in öffentlicher Hand.
Die Axpo hatte am 15. September 2017 entschieden, den 25 Prozent-Anteil an den EKS-Aktien zum Preis von 53 Mio. Franken an die EKZ (Zürich) zu verkaufen. Der Kaufvertrag zwischen der Axpo und den EKZ stand allerdings unter der Bedingung, dass der Kanton Schaffhausen als Mehrheitsaktionär (75 Prozent) von seinem im Partnervertrag aus dem Jahr 2004 mit der Axpo statuierten Vorkaufsrecht absehen würde. Zur Entscheidung hatte der Kanton Schaffhausen drei Monate Zeit. Diese Frist läuft am 27. Dezember 2017 ab.
Der Kanton Schaffhausen hat nun entschieden, das Vorkaufsrecht am 25 Prozent-Anteil an den EKS-Aktien zum Preis von 53 Millionen Franken auszuüben. Damit gehen die Aktien wieder zurück an den Kanton Schaffhausen, nachdem sie im Jahr 2004 für 40.5 Millionen Franken der Axpo veräussert wurden. Da der Aktienanteil dem Finanzvermögen zugeordnet ist, liegt das Kaufgeschäft in der Kompetenz des Regierungsrates.
Durch dieses Geschäft kann der Schaffhauser Einfluss auf die EKS AG indirekt von heute 75 Prozent auf 85 Prozent erhöht werden. Die beiden Elektrizitätsunternehmen ergänzen sich gut, da die EKT (anders als die EKS AG) keine gebundenen Privatkunden hat. Es besteht sodann ein beachtliches Synergiepotential, insbesondere im Netzbereich.
Die EKT erhält dadurch einen Sitz im Verwaltungsrat der EKS AG. Im Gegenzug erhält die EKS AG ebenfalls einen Sitz im EKT-Verwaltungsrat, sobald der nächste Sitz frei wird. Bei einer allfälligen Veräusserung der EKS-Anteile durch EKT oder die EKS AG hat der Kanton Schaffhausen wiederum ein Vorkaufsrecht. Sollte die heute zu 100 Prozent dem Kanton Thurgau gehörende EKT über 50 Prozent ihrer Aktien veräussern, kann der Kanton Schaffhausen den 15 Prozent-Anteil ebenfalls zurückkaufen. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere das Stromnetz vollständig in öffentlicher Hand bleibt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare