Regierungsrat an Anträgen auf Nichtentlastung des Aufsichtsrats nicht entsprochen
Kanton bekommt 3,9 Millionen Franken Dividende von den EKS
Schaffhausen. An der Generalversammlung der Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) am Donnerstag wurden sämtliche Anträge des Verwaltungsrates von der Generalversammlung genehmigt. Die Dividende beträgt 5,3 (Vorjahr 5,1) Millionen Franken.
Mit einem großen Dankeschön wurde Ernst A. Müller, Geschäftsführer von InfraWatt an der Generalversammlung nun verabschiedet. Er war seit 2012 im Verwaltungsrat der EKS und hat maßgeblich den Bereich erneuerbare Energien mitentwickelt, so die Medienmitteilung. Er verlässt das Gremium altershalber. Der für die Amtsdauer von drei Jahren wiedergewählte Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammensetzt: Martin Kessler (Präsident), Hannes Germann (Vize-Präsident), Andreas Gisler, Dr. Dieter Reichelt und Dr. Robert Sala.
Neben der personellen Mutation genehmigte die Generalversammlung alle Anträge, insbesondere die Ausschüttung der Dividende in Höhe von 5,3 (Vorjahr 5,1) Millionen Franken. Davon fließen rund 3,9 Franken (75 %) entsprechend dem gezeichneten Kapital zum Kanton und knapp 0.8 Millionen Franken zur EKT Holding AG (15 %).
Der Regierungsrat hat sich mit den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) zur Ausübung der Aktionärsrechte an der GV der EKS AG auseinandergesetzt. Die Regierung ist - in Übereinstimmung mit der GPK - der Ansicht, dass die EKS AG das Geschäftsjahr 2017 in einem schwierigen Marktumfeld mit einem guten Ergebnis abgeschlossen hat. Sie konnte den Gewinn deutlich steigern und weist mit rund 7,8 Mio. Franken eine klare Steigerung des Konzernergebnisses aus gegenüber den 6 Mio. Franken vom Vorjahr.
Die Regierung des Kanton Schaffhausen, welche die Aktien des Mehrheitseigners Kanton an der Generalversammlung der EKS AG Donnerstag vertrat, hat der der Entlastung des Verwaltungsrates zugestimmt, wie sie in einer eigenen Medienmitteilung betonte. m Zusammenhang mit den Vorwürfen von suissetec bezüglich teilweise mangelhafter Installation von Photovoltaikanlagen hat der Verwaltungsrat selber eine Untersuchung angeordnet. Damit hat der Verwaltungsrat nach Ansicht des Regierungsrates angemessen gehandelt und die richtigen Maßnahmen eingeleitet. Der Verwaltungsrat habe damit seine Überwachungspflicht wahrgenommen, insbesondere vor dem Hintergrund der Eröffnung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die EKS am 6. Juni diesen Jahres.
Der Regierungsrat sieht im Gegensatz zur GPK keinen Grund, dem EKS-Verwaltungsrat die Décharge, also die nachträgliche Genehmigung der Geschäftstätigkeit des Verwaltungsrates durch die jährliche Generalversammlung, nicht zu erteilen. Allfällige Ansprüche der Aktionäre und Gläubiger aus unmittelbarem Schaden bleiben vom Entlastungsbeschluss ohnehin unberührt. Entsprechend können jene Aktionäre, die einer Déchargeerteilung zugestimmt haben, allfällige ihnen entstandene Schäden geltend machen.
Weiter hat der Regierungsrat der Wahl des EKS-Verwaltungsrates für die Amtsdauer von drei Jahren zugestimmt. Die GPK empfahl, die Wahl soweit statutarisch möglich nur für ein Jahr vorzunehmen. Gemäss den Statuten wird der Verwaltungsrat der EKS AG jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine einjährige Amtsdauer wäre zwar grundsätzlich möglich, aber derzeit statutenwidrig. Die Regierung sieht in der Verkürzung der Amtsdauer durchaus auch Vorteile und wird nach Rücksprache mit den anderen Aktionären die Statuten im Hinblick auf die Generalversammlung 2019 entsprechend überarbeiten, das heißt auf eine jährliche Wiederwahl des Verwaltungsrates übergehen. Der Regierungsrat ist nach eingehender Analyse zum Schluss gekommen, dass die Zusammensetzung im Verwaltungsrat derzeit gut ist und alle Fachbereiche durch kompetente und erfahrene Persönlichkeiten abgedeckt sind.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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