Kanton Thurgau startet externe Vernehmlassung
Heimaufsichtordnung soll revidiert werden
Thurgau. Der Regierungsrat des Kanton Thurgau schickt die Revision der Heimaufsichtsverordnung (HAV) in eine externe Vernehmlassung, wie er am Freitag bekannt gab. Die Verordnung soll vor allem verschlankt und betreffend aufsichtsrechtliche Instrumente präzisiert werden. Die revidierte Verordnung soll per 1. Juni 2020 in Kraft treten, wurde angekündigt.
Aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis will der Regierungsrat Anpassungen in verschiedenen Teilbereichen der heimaufsichtsrechtlichen Grundlagen vornehmen. Die Revision bietet Gelegenheit, die Verordnung zu verschlanken und sprachlich zu präzisieren.
Der Revisionsentwurf wurde von der Heimkommission an zwei Sitzungen beraten und am 18. November zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Da die HAV die Aufsicht über dutzende Heime im Kanton Thurgau und damit einer grossen Zahl von betreuten Personen betrifft, hat der Regierungsrat entschieden, zum Verordnungsentwurf eine externe Vernehmlassung durchzuführen. Das am Freitag in elektronischer Form durchgeführte Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 31. März 2020.
In der revidierten Verordnung wird unter anderem festgehalten, dass die strategische und die operative Führung personell getrennt sein muss. Weiter werden die Bestimmungen zu den aufsichtsrechtlichen Instrumenten präzisiert. Die Verordnung wird zudem einheitlich strukturiert und redaktionell verschlankt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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