Auch die Nachbarkantone Thurgau und Zürich wollen die Äsche im Fluss sichern
Fischfang-Moratorium im Rhein erlassen

Rhein | Foto: Die hohen Temperaturen und der niedrige Wasserstand des Rheins gefährden die Äschenpopulation start im Rhein. swb-Bild: of/Archiv
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Kanton Schaffhausen. Angesichts des grossen Fischsterbens im Rhein in der ersten Augusthälfte wird das für die Fischerei im Kanton Schaffhausen zuständige Departement des Innern für die Saison 2018/19 ein Fischfangmoratorium für Äschen und Forellen im Rhein verfügen. Dies auf Empfehlung der Äschenkommission und in Absprache mit den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich.

Bestandeserhebungen im Winter 2018/19 werden zeigen, wie stark der Bestand tatsächlich geschwächt wurde und in welcher Form eine fischereirechtliche Nutzung in den nächsten Jahren vertretbar ist oder nicht. Analog dem Fischsterben im Jahr 2003 wird das Fischfangmoratorium von einer Pachtzinsreduktion für die Pächter der Rheinfischreviere begleitet.

Aufgrund der anhaltend sehr hohen Wassertemperaturen im Rhein von teilweise über 27° C kam es in den ersten Augustwochen zu einem grösseren Fischsterben. Die entsorgte Menge verendeter Fisch – insbesondere Äschen und teilweise Forellen – beläuft sich auf rund 3 Tonnen. Dank dem unermüdlichen Einsatz der Fischer und der kantonalen Fischereifachstellen konnte ein noch höherer Abgang vermieden werden. Namentlich die angelegten Kaltwasserbereiche bildeten ein überlebenswichtiges Refugium für die gestressten Fische, welche in hoher Zahl diese Massnahmen frequentierten. Den Fischern und den kantonalen Fischereifachstellen gebührt ein grosses Dankeschön für ihren vorbildlichen Einsatz zugunsten dieser bedrohten Fischart, ebenso der Schaffhauser Bevölkerung für ihre grosse Rücksicht- und Anteilnahme.

«Den Fischern und den kantonalen Fischereifachstellen gebührt ein grosses Dankeschön für ihren vorbildlichen Einsatz zugunsten dieser bedrohten Fischart, ebenso der Schaffhauser Bevölkerung für ihre grosse Rücksicht- und Anteilnahme.» Regierungsrat Walter Vogelsanger, Vorsteher Departement des Innern

Der vernichtete Anteil des Bestandes wird sich erst abschätzen lassen, wenn im November Bestandeserhebungen durchgeführt werden können – zwar ist die Menge der eingesammelten toten Fische viel kleiner als 2003, doch ist das zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass der diesjährige Bestand ebenfalls wesentlich kleiner war. So hat in dieser Situation die Erhaltung dieser beiden Arten absoluten Vorrang vor den Interessen der nachhaltigen fischereilichen Nutzung. Die Kommission zur Rettung der Rheinäsche hat an ihrer ausserordentlichen Sitzung vom 29. August 2018 deshalb zuhanden der Fischereibehörden der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich empfohlen, ein vorerst auf ein Jahr beschränktes Fischereiverbot sowohl auf Äschen als auch auf Forellen im Rhein zu erlassen.

Das Departement des Innern teilt diese Einschätzung der Kommission zur Rettung der Rheinäsche. Es wird, wie die beiden Nachbarkantone, die Empfehlung umsetzen und für die Saison 2018/19 – vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 – ein Fischfangmoratorium auf Äschen im Rhein verfügen; Forellen bleiben lediglich im Rüdlingerwasser fangbar. Die Bestandeserhebungen im Winter 2018/19 werden zeigen, wie stark der Bestand tatsächlich geschwächt wurde und in welcher Form eine fischereirechtliche Nutzung in den nächsten Jahren vertretbar ist oder nicht.

Das Fischfangmoratorium bringt für die Fischer und die Pächter der Fischereireviere eine erhebliche Einschränkung ihrer Fischereimöglichkeiten bzw. ihrer Pacht mit sich. Angesichts des grossen Einsatzes gerade der Fischer für die Rettung der Äsche und ihrem Einverständnis zur Schonung des dezimierten Bestandes erscheint ein Beharren auf den vollen Pachtzinsen jedoch als unverhältnismässig. Analog zum Fischsterben 2003 wird das Departement des Innern deshalb den Pächtern eine Pachtzinsreduktion gewähren, gestützt auf das Mass ihrer Betroffenheit.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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