Kanton Thurgau weitet das Verbot aus
Feuerverbot verschärft

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Kanton Thurgau. Auf dem Gebiet des Kantons Thurgau ist es ab sofort verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Ebenfalls ist es per sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Das hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau auf Antrag des Fachstabes Trockenheit beschlossen.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau eine extreme Trockenheit. Gemäß den Wetteraussichten muss damit gerechnet werden, dass die Trockenperiode weiterhin anhalten wird. Dadurch hat sich das Gefahrenpotenzial für Brände weiter erhöht. Damit ist aus Sicherheitsgründen das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten auch auf Felder, die Ufervegetation und das Siedlungsgebiet auszudehnen. Die Einhaltung der im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten und die Sensibilisierung der Bevölkerung genügen derzeit nicht mehr, heißt es in einer Pressemeldung der Staatskanzlei des Kantons Thurgau.

In dieser Situation hat der Regierungsrat ein befristetes totales Verbot für das Entzünden von offenen Feuern im Freien sowie ein totales Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Privates Grillieren ist ab sofort nur noch mit Gas- oder Elektrogrill gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können mit Bußen bestraft werden. Für spezielle Anlässe mit professionellen Feuerwerkveranstaltern können die für den Vollzug des Feuerschutzgesetzes zuständigen Gemeindebehörden Ausnahmen bewilligen, sofern von den Veranstaltern ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Das Departement für Justiz und Sicherheit wird ermächtigt, den Beschluss bezüglich Feuer- und Feuerwerksverbot in Absprache mit dem Departement für Bau und Umwelt aufzuheben, sobald es die Situation zulässt.

Wasserentnahmeverbot besteht nach wie vor
Das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Kanton Thurgau gilt
weiterhin. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin lediglich der
Rhein, der Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser. Die Jagd- und
Fischereiverwaltung ist in Zusammenarbeit mit Fischern noch immer bemüht, Fische
aus Fließgewässern, die zu versiegen drohen, zu retten. Bislang wurden in insgesamt
40 Fließgewässern im Kanton Thurgau rund 52 Kilometer abgefischt.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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