Kantonsweites Feuerverbot in Wald und Waldnähe
Feuerverbot in Kraft
Kanton Thurgau. Die Wetterprognosen für die Tage bis zum ersten 1. August zeigen weiterhin Hitze und praktisch keinen Niederschlag. Das Fehlen von Niederschlag und die zurzeit herrschenden Temperaturen von zum Teil über 30 Grad trocknen die Wälder, Felder, Fließgewässer, Gärten und Flächen in Siedlungsgebieten zusehends aus. Deshalb gilt ab heute im ganzen Kanton Thurgau ein Feuerverbot in den Wäldern und in deren Umkreis von 200 Metern. Das teilte die Staatskanzlei des Kantons heute mit.
Aufgrund von regionalen Unterschieden wird im Kanton Thurgau derzeit auf ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot verzichtet. Der Fachstab Trockenheit appelliert aber an die Verantwortung der Bevölkerung, dieses Jahr am Schweizer Nationalfeiertag, dem 1. August, auf Feuerwerk – insbesondere auf brennende Flugkörper – zu verzichten. Außerdem sollen Höhenfeuer und 1. August-Funken nur an sicheren Orten und mit den nötigen Vorsichtsmaßnahmen angezündet werden. Des Weiteren liegt es im Ermessen der einzelnen Gemeinden, auf ihrem Gemeindegebiet weiterführende Maßnahmen zu erlassen.
Das Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer im Kanton Thurgau gilt weiterhin. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot sind weiterhin Rhein, Bodensee sowie das Grund- und Quellwasser. Die Jagd- und Fischereiverwaltung ist in Zusammenarbeit mit Fischern noch immer bemüht, Fische aus Fließgewässern zu retten, die zu versiegen drohen. Bislang wurden rund 36 Kilometer Fließgewässer im
Kanton Thurgau abgefischt.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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