Kantonspolizeien mahnen zur Vorsicht / Telefonnummer an den Booten anbringen
Drei Kollisionen mit Wiffen am Wochenende
Ramsen/Schaffhausen. Am Wochenende vom 25./26. Juli gab es am Hochrhein gleich drei Kollisionen mit Wiffen. Nach dem Gummibootunfall vom Samstag (Wiffe Nr. 61) kollidierten am Sonntag zwei Kajakfahrerinnen mit der Wiffe Nr. 53 bzw. der Wiffe Nr. 57. Eine Frau verletzte sich dabei und musste ins Spital gebracht werden.
Bereits am Samstag wurde aufgrund eines an der Wiffe Nr. 61 (Höhe Wellenstein / Bibermühle) hängengebliebenen Schlauchbootes ein Grossaufgebot der Kantonspolizei Thurgau und der Schaffhauser Polizei ausgelöst. Kurz vor 12 Uhr am Sonntagmittag wurde der Schaffhauser Polizei dann gemeldet, dass eine Kajakfahrerin mit der Wiffe Nr. 53 (oberhalb Rheinklingen) kollidiert sei. Die 59-Jährige Kajakfahrerin klemmte dabei ihren Fuss zwischen der Wiffe und ihrem Kajak ein. Anwesende Personen konnten ihr aus der Situation helfen und sie an Land bringen. Die Frau musste aufgrund ihrer Verletzung ins Spital gebracht werden.
Eine weitere Meldung ging kurz nach 13.30 Uhr bei der Schaffhauser Polizei ein. Eine 65-Jährige Frau wollte mit ihrem Einerkajak die Rheinseite wechseln. Dies gelang ihr nicht, worauf sie mit der rechten Kajakseite gegen die Wiffe Nr. 57 (oberhalb Bibermühle Ramsen) prallte. Das Kajak kippte daraufhin nach links weg und füllte sich mit Wasser. Die Frau konnte das Kajak selbstständig verlassen und wurde in der Folge von einem zur selben Zeit vor Ort anwesenden Bootsführer geborgen.
An dieser Stelle wird auf die aktuelle Präventionskampagne www.ufmrhy.ch bzw. #zdoof aufmerksam gemacht. Damit werden die Rheinnutzer unter anderem darauf sensibilisiert gegenüber allen Kursschiffen und Wiffen sowie Brückenpfeilern Abstand zu halten. Zudem sollen insbesondere die Nutzer von nichtmotorisierten Fortbewegungsmitteln in Ufernähe bleiben und sich dort den Rhein runtertreiben lassen. Weiter wird darauf verwiesen, dass es zur Vermeidung eines Grossaufgebotes bei einem Gummiboot-Unfall wichtig ist, sich nach Verlassen des Rheins unverzüglich bei der Polizei zu melden und mindestens eine Telefonnummer am Boot anzubringen, damit die Rettungskräfte den Besitzer kontaktieren kann.
- Redaktion
Autor:Redaktion aus Singen |
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