Illegale Handwerksarbeiten im Kanton Schaffhausen durchgeführt
Behörden gehen gegen "fahrende" Handwerker vor
Kanton Schaffhausen/ Thayngen. Am Donnerstagmorgen haben das Arbeitsamt des Kantons Schaffhausen und die Schaffhauser Polizei oberhalb von Bibern (Thayngen) mehrere Personen bei Renovationsarbeiten von Fensterläden kontrolliert. Da der die Arbeiten leitende Mann über keine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamtes verfügte, wurde dieser durch die Schaffhauser Polizei verzeigt.
Gemäss Meldungen aus der Bevölkerung, wurden im April vermehrt Arbeiten wie Renovationsarbeiten von Holzfensterläden, Malerarbeiten oder Schärfen von Werkzeugen durch Fahrende angeboten. In diesem Zusammenhang hat die Schaffhauser Polizei zusammen mit dem Arbeitsinspektorat des Kantons Schaffhausennun einige Kontrollen durchgeführt.
Bei der Kontrolle in der letzten Woche auf dem Liebefels oberhalb von Bibern wurden mehrere Personen französischer Herkunft bei Renovationsarbeiten von Fensterläden angetroffen. Der Mann, der die Arbeiten leitete – ein 31-jähriger Franzose – wurde durch die Schaffhauser Polizei zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt. Die Gruppe musste die Arbeiten sofort einstellen.
Der 31-jährige Mann konnte sich laut Polizei zwar mit einem gültigen Ausweis für Reisende ausweisen, der zur Ausübung des Reisendengewerbes berechtigt, bei Malerarbeiten und Renovationsarbeiten von Fensterläden handelt es sich jedoch um Arbeiten, die zum Baunebengewerbe gezählt werden. Gemäss Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) muss bei solchen Arbeiten eine Meldung an das kantonale Arbeitsamt getätigt werden.
In diesem Zusammenhang ist bei der Vergabe solcher Arbeiten Vorsicht geboten, da die Arbeiten bei fehlender Bewilligung illegal durchgeführt werden, warn die Polizei. Auch im deutschen Hegau tauchen solche Trupps immer wieder auf.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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