Verordnung zum Infektionsschutz macht ganz anderes Verfahren nötig
Aktionärsversammlung ohne anwesende Aktionäre

Georg Fischer | Foto: Symbolbild Georg Fischer
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Schafhausen. Die Generalversammlung der Georg Fischer AG vom 15. April wird aufgrund der bundesrätlichen Verordnung zum Coronavirus ohne Aktionärinnen und Aktionäre stattfinden. Die Generalversammlung beschränkt sich auf die gesetzlich und statutarisch notwendigen Traktanden, wurde nun durch das Unternehmen bekannt gegeben.

Mit seiner Verordnung vom 16. März 2020 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie verbietet der Bundesrat öffentliche Veranstaltungen. Generalversammlungen von Gesellschaften müssen ohne Aktionärinnen und Aktionäre stattfinden. Die GF Generalversammlung findet deshalb am 15. April 2020 in den Räumlichkeiten der Georg Fischer AG an der Ebnatstrasse 86, 8200 Schaffhausen (Schweiz) statt.

Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmrechte ausüben, indem sie diese mit Hilfe einer schriftlichen oder elektronischen Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter delegieren, die dann ebenfalls elektronisch aktiv werden. Die entsprechenden Unterlagen wurden nun am Mittwoch an die Aktionärinnen und Aktionäre verschickt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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