Hauptzollamt will damit Schlangen am Grenzübergang reduzieren
Zusätzliche Ausfuhrabfertigung beim Bodenseeforum

Schlange Zoll | Foto: Durch eine zusätzliche Abfertigungsstelle am Bodenseeforum sollen die Schlangen zum Abstempeln der Ausfuhrscheine für Schweizer in Konstanz reduziert werden. swb-Bild: Ver.di
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Konstanz. Ab dem 2. Januar 2018 bietet das Hauptzollamt Singen im Stadtgebiet Konstanz eine zusätzliche Abfertigungsmöglichkeit für Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (kurz: Ausfuhrscheine) an.

Ab diesem Zeitpunkt können sich Einkaufskunden aus Nicht-EU-Ländern jeweils montags bis samstags von 09:00 - 21:00 Uhr ihre Ausfuhrscheine auch direkt an dem Mobilpunkt Seerhein - am Parkplatz des Bodenseeforums - bestätigen lassen. An Sonn- und Feiertagen ist diese zusätzliche Abfertigungsstelle geschlossen.

Diese Servicemaßnahme des Zolls soll zur Entspannung der derzeit bestehenden Verkehrssituation an den Konstanzer Grenzübergängen beitragen, teilt die Behörde mit.

Maßgeblich an der Entwicklung der Maßnahme beteiligt war das Baudezernat der Stadt Konstanz. Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn sieht noch weitere Potenziale: „Dieser wichtige Beitrag des Deutschen Zolls und des Finanzministeriums zur Verbesserung der Verkehrsituation könnte in einem weiteren Schritt noch optimiert werden, wenn die Schweizer Zollbehörden die zweispurige Abfertigung entwickeln würden. Auch wenn dazu ein Umbau an der Gemeinschaftszollanlage erfolgen müsste wäre jetzt der Zeitpunkt gekommen, um das Projekt Anpassung und Umbau der Gemeinschaftszollanlage in Angriff zu nehmen."

An der zusätzlichen Abfertigungsstelle werden jedoch ausschließlich Ausfuhrscheine bis max. 275 Euro Einkaufswert (brutto; alle AKZ addiert) pro Person und Tag abgefertigt. An den übrigen Konstanzer Grenzübergängen werden auch weiterhin Ausfuhrscheine ohne Wertlimit bestätigt.

Nach der Bestätigung der vorgelegten Ausfuhrscheine an dem Mobilpunkt Seerhein muss die Ware unverzüglich über einen der beiden Grenzübergänge Konstanz-Autobahn oder Konstanz-Paradieser Tor ausgeführt werden.

Entsprechende Zollkontrollen werden vorgenommen, kündigt das Hauptzollamt an.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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