Konstanzer Altstadt unter Schutz
Wieder Verbot von Feuerwerkskörpern
Konstanz. In der Konstanzer Altstadt, in Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
Das gesetzliche Abbrennverbot gilt fast ganzjährig, immer vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich wäre Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber: In der Konstanzer Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Grundlage hierfür sind ein Beschluss im Gemeinderat vom 24. März 2011 und die zugehörige Allgemeinverfügung.
Für alle Stadtteile gilt: Das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie zum Beispiel an der hölzernen Betshalle bei der Lorettokapelle, ist verboten.
Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Generell sollte nur in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden. Der Umwelt zu Liebe: Nach dem Feiern abgebranntes Feuerwerk und Verpackungsmaterialien bitte ordnungsgemäß entsorgen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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