Erfolgreiche Gewalt- und Müllprävention wird fortgesetzt
Wieder Glasverbot an Fastnacht
Konstanz. Am „Schmotzige Dunnschdig“ ist das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen in Teilbereichen der Konstanzer Altstadt wieder untersagt. Darauf weist die Pressestelle der Stadtverwaltung in einer Medienmitteilung hin. Das Glasverbot gilt vom 23. Februar 2017 ab 5 Uhr bis Freitag, 24. Februar 2017 um 6 Uhr.
Die Regelung gilt laut Allgemeinverfügung in diesem Zeitraum für folgende öffentliche Straßen und Plätze der Konstanzer Altstadt: Bahnhofplatz von der Konzilstraße bis Einmündung Bahnhofstraße, Brotlaube, Brückengasse von der Inselgasse bis zum Münsterplatz, Dammgasse, Fischmarkt, Gerichtsgasse, Hohenhausgasse von der Zollernstraße bis zur Salmannsweilergasse, Inselgasse von der Unteren Laube bis zur Brückengasse, Kanzleistraße, Katzgasse, Marktstätte und Marktstättenunterführung, Münsterplatz, Obermarkt, Salmannsweilergasse, Sankt-Johann-Gasse, Sankt-Stephans-Platz, Sigismundstraße von der Marktstätte bis südlich Einmündung Dammgasse, Wessenbergstraße und Zollernstraße von der Wessenbergstraße bis zur Hohenhausgasse.
Mit dem Glasverbot wird seit einigen Jahren mit Erfolg Gewaltpräsention in der Konstanzer Altstadt betrieben. Von Glasscherben ging zudem eine erhöhte Verletzungsgefahr aus. Das Glasverbot wird auch intensiv kontrolliert, so die Ankündigung.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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