Flugunfähig aufgefundene Krähe hatte das Virus in sich gehabt
Weiterer Fall von Geflügelpest im Raum Radolfzell

Symbolbild | Foto: Symbolbild Krähe

Kreis Konstanz. Mit einem letzte Woche am Seerhein in Konstanz aufgefundenem verendeten Schwan fand das hochpathogene »Aviäre Influenza Virus H5q und damit die Geflügelpest – den Weg an den Bodensee. Nun wurde das Virus bei einer Krähe in Radolfzell festgestellt, teilte das Landratsamt an Mittwochmittag mit.

Das flugunfähige Tier wurde nach Angaben der Pressestelle des Landratsamts in Radolfzell aufgefunden und durch das Veterinäramt zur Untersuchung gebracht. Nach einem Anfangsverdacht durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg wurde der zweite Fall nun schon am 18. Januar 2021 durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Es handelt sich um das »Aviäre Influenza Virus H5N5«.

Das Virus wird aktuell überwiegend bei Wasservögeln aber auch bei Vogelarten wie Greif- und Rabenvögel nachgewiesen. Greif- und Rabenvögel ernähren sich auch von Aas und sind hierbei als Indikatoren für ein lokalisiertes Ausbruchgeschehen in der Umgebung zu werten. Die Tiere können das Virus ausscheiden, ohne sichtbar zu erkranken. Diese oft lange Zeit symptomlos infizierten Wildvögel sind mobile Virusträger und verbreiten das Virus von den Rastgewässern weg in das Hinterland.

Zusätzlich sind Greifvögel und Rabenvögel so genannte „Räuber“. Tote Wasservögel werden von ihnen geöffnet und Körperteile mit hohe Viruslasten verschleppt und dabei Acker- und Weideflächen kontaminiert. Selbst Personen und Fahrzeuge, die solche Flächen betreten, können dieses Virus weiterverbreiten und auch in Geflügel haltende Betriebe eintragen.

Die Aufstallung des Geflügels sowie verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sind daher von größter Bedeutung, um das hochempfängliche Geflügel wie Hühner und Puten vor der meist tödlich verlaufenden Seuche zu schützen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz vom 11. Januar 2021 ist unter www.LRAKN.de unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Weiterhin sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Die Geflügelpest betreffende Anliegen werden über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 07531 800-2579 entgegengenommen. Die Nummer ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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