Mehrere Einrichtungen werden bis 15. Juni geschlossen
Weitere Einschränkungen durch Corona
Landkreis Konstanz. Im Kampf gegen das Corona-Virus hat die Landesregierung eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die das öffentliche Leben weiter einschränkt. "Die bisher bereits geltenden Einschränkungen werden um weitere Privateinrichtungen erweitert", fasste der Radolfzeller Oberbürgermeister Martin Staab die neue Verordnung in einem Pressegespräch im Radolfzeller Rathaus zusammen. Konkret heißt das, dass ab dem 17. März Kultur- und Bildungseinrichtungen jeglicher Art geschlossen bleiben müssen. Dazu zählen zum Beispiel Theater, Museen und Volkshochschulen. Weiterhin bleiben Kinos, Schwimmbäder und Saunen geschlossen, ebenso wie Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen. Auch Vergnügungs- und Prostitutionsstätten müssen dicht machen.
Auch in der Gastronomie kommt es zu weitergehenden Einschränkungen. "Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt", heißt es in der Verordnung. Ausgenommen sind Gaststätten, die einen Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Tischen sicherstellen können. Vor allem Bars und Clubs sind von der Auflage betroffen, auch zwischen Stehplätzen mindestens einen Abstand von 1,50 Metern gewährleisten zu können. Zusätzlich muss in geeigneter Weise sichergestellt werden, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
Die angekündigten Einschränkungen gelten vorerst bis zum 15. Juni.
Nicht geschlossen werden: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Die genannten Einrichtungen werden weiterhin geöffnet bleiben.
- Dominique Hahn
Autor:Redaktion aus Singen |
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