Für die genehmigten 49 mittleren und kleinen Bäume muss Ersatz geschaffen werden
Weitere Baumfällungen auf Büdingen-Areal
Konstanz. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den einstweiligen Baustopp für das Projekt auf dem Büdingenareal im September aufgehoben hatte, stellte der Investor einen weiteren Antrag auf Befreiung von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung gestellt. Das Amt für Stadtplanung und Umwelt hat auf der Basis des qualfizierten Freiraum- und Parkentwicklungskonzepts den Antrag sorgfältig in jedem Einzelfall geprüft und wird für 49 Bäume mit kleinem bis mittlerem Umfang auf dem Büdingen-Areal eine Befreiung erteilen, wurde nun im Technischen und Umweltausschuss informiert.
Der große prägende Baumbestand mit den als Naturdenkmal ausgewiesenen Buchen, der Plantanenallee und dem Mammutbaum ist nicht betroffen und bleibt erhalten. Von den 49 Bäumen befänden sich 21 Bäume in einem kritischen Zustand mit erheblichen Schadensmerkmalen (Pilzbefall, Stammfäulnis, Druckzwiesel), die in der Folge die Baumstatik und die Verkehrssicherheit nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleisten. Vier Bäume seien gemäß der Baumschutzsatzung erleichtert zu befreien, acht weitere Bäume im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen. Elf kleinere Linden werden im Zusammenhang mit der notwendigen künftigen Rettungszufahrt verpflanzt.
Alle entfernten Bäume müssen durch Neupflanzungen auf dem Gelände und gegebenefalls Ausgleichszahlungen kompensiert werden, unterstrich das Amt für Stadtplanung und Umwelt. Durch den jahrlangen Wildwuchs sei der Baumbestand vielerorts überaltert und befinde sich zum Teil in keinem guten Zustand (Brandkrustenpilz, Weißfäulnis).
Insgesamt werde die Parkanlage daher nun auf der Basis eines Parkentwicklungskonzeptes kontinuierlich ergänzt und die Grünstruktur mit Nachpflanzungen neu entwickelt. Für den zu erhaltenden Baumbestand wie den Mammutbaum und die Platenenallee wurden nun auf der Basis gutachterlicher Aussagen Maßnahmen zum Schutz während der Bauphase definiert und rechtlich verbindlich festgesetzt. Ergänzend müsse der Bauherr hier entsprechende Sicherungsleistungen hinterlegen. Die Stadt wird daher auch die Bauphase sorgfältig begleiten, wurde angekündigt.
Auf der Basis des VGH-Urtteils hat der Bauherr laut Rechtslage einen Anspruch auf die Behandlung des Antrags. Ungeachtet der rechtlichen Situation hat OB Uli Burchardt den Investor angeschrieben und dafür geworben, sein geplantes Bauvorhaben als ein ökologisches Vorzeigeprojekt zu realisieren. Als mögliche Inhalte eines solchen Projekts nannte er als Wunsch, dass so viele Bäume wie möglich auf diesem sensiblen Areal vor der Fällung bewahrt werden, dass das biologisch wirksame Kronenvolumen nach Realisierung des Projekts ausgeglichen wird und dass auf dem Areal nach der Bebauung eine höhere Biodiversität herrscht, als davor.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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