Landkreis schränkt Aufstallungspflicht stark ein
Vogelgrippe am See klingt ab
Kreis Konstanz. Die Aufstallungspflicht für Geflügel wird im Landkreis Konstanz bis auf wenige Ausnahmen am zum 15. März aufgehoben. Das gab am selben Tag die Pressestelle des Landratsamts bekannt.
Nur die Geflügelhalter auf den Inseln Reichenau sowie Mainau und Haltungen in einem Abstand von bis zu 500 m Entfernung zum Uferbereich des Bodensees, des Rheins oder der Schwackenreuter Seen (Sauldorfer Seen) müssen die Aufstallung noch bis zum 20. April 2017 fortsetzen, wurde weiter mitgeteilt.
Die Risikobewertung der aktuellen Krankheitssituation am Bodensee lasse zu, dass alle übrigen Nutzgeflügelhaltungen ab 16. März wieder die vorhandenen Ausläufe nutzen können. Seit dem ersten Auftreten der Vogelgrippe bei Wildvögeln im November 2016 wurden bis heute im Landkreis Konstanz bei 171 Wildvögeln, vor allem Reiherenten, das hoch ansteckende Influenza A Virus H5N8, dass für den Menschen bisher als nicht ansteckend krankmachend gilt, nachgewiesen.
Es ist davon auszugehen, dass die Epidemie unter wilden Wasservogelarten weiterhin fortbesteht. Infizierte Wildvögel können in Einzelfall weiterhin mobile Virusträger sein, warnt das Landratsamt.
Viele Wasservogelarten (z.B. Gänse, Schwäne, einige Entenarten) bewegen sich momentan zwischen Ackerflächen, auf denen sie tagsüber Nahrung aufnehmen, und Rastgewässern, die sie abends und nachts aufsuchen. Virusträger können Erreger mit dem Kot ausscheiden und die aufgesuchten Landflächen und Gewässer kontaminieren. Spaziergänger und Personen, die kontaminierte Flächen betreten, z.B. im Rahmen des Ausführens ihrer Hunde und auch bei der Überfahrt dieser Flächen mit einem Fahrzeug, kann das Virus weiterverbreitet und auch in Geflügel haltende Betriebe eingetragen werden. Deshalb sei auch weiterhin Vorsicht geboten.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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