Euröpäsche Rechtssprechung ist Auslöser für Verfahrensänderung
Umweltverträglichkeitsprüfung für Dellenhau wird nachgeholt

Dellenhau | Foto: Der Widerspruch der Anliegergemeinden gegen due Abbaugenehmigung im Dellenhau beim Singener Waldfriedhof hat Erfolg gehabt. Nun muss eine Umweltvertrglichkeitsprüfung nachgeholt werden. swb-Bild: of/ Archiv
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Hilzingen/ Kreis Konstanz. Für den Kiesabbau im Gewann Dellenhau auf Gemarkung Hilzingen soll eine Umweltverträglichkeits­prüfung (UVP) und die damit zusammenhängende Öffentlichkeitsbe­teiligung in einem ergänzenden Verfahren nachgeholt werden. Wie das Landratsamt Konstanz und das Regierungspräsidium Freiburg (RP) am Mittwoch mitteilten, sei dieser Schritt notwendig geworden, weil in Baden-Württemberg die Genehmigungspraxis für befristete Waldumwandlungen zwischenzeitlich an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst wurde.

„Dem RP und dem Landratsamt ist es ein wichtiges Anliegen, die unterbliebenen Verfahrenshandlungen zeitnah nachzuholen. Dadurch wird dem Rechtstaatsprinzip Rechnung getragen sowie europäisches Recht in der aktuellen Auslegung des obersten Gerichts beachtet und korrekt umgesetzt“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung beider Behörden.

Am 1. Juli 2020 hatte das Landratsamt dem Kieswerk Birkenbühl die Genehmigung zum Kiesabbau im Gewann Dellenhau erteilt. Dagegen hatten unter anderem die Gemeinden Hilzingen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen sowie die Stadt Singen Widerspruch eingelegt und später beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben (wir berichteten). Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens stellte das RP fest, dass die aktuelle Rechtsprechung des EuGHs auch Auswirkungen auf das Dellenhau-Verfahren hat. Dort war nämlich im Einklang mit der bis vor kurzem geltenden Verwaltungspraxis eine UVP wegen der nur temporären Waldumwandlung unterblieben.

Daraufhin hat nun das Landratsamt Konstanz beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des Gerichtsverfahrens beantragt, um die UVP nachzuholen. Gleichzeitig hat das RP die Widersprüche an das Landratsamt zurückgegeben. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens wird zu entscheiden sein, ob die Genehmigung unverändert bestehen bleibt, geändert oder aufgehoben werden muss.

Das RP und das Landratsamt Konstanz haben die klagenden Gemeinden und die Stadt Singen am heutigen Mittwoch über diesen Verfahrensschritt informiert. Abzuwarten bleibt, ob das Verwaltungsgericht Freiburg die Gerichtsverfahren, wie vom Landratsamt beantragt, aussetzt. Erst dann kann das ergänzende Verfahren eingeleitet werden, so die Mitteilung der Behörden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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