Auch Reduzierung auf 50 Prozent der Kapazität nötig / Einlass wird vorgezogen wegen nötiger Kontrollen
Theater Konstanz muss jetzt "2G-plus" Regelung umsetzen
Konstanz. Die neue Corona-Verordnung des Landkreises am Mittowch in Kraft getreten, mit dem Erreichen der Alarmstufe II, die nun für den Theaterbesuch einen 2G+ Nachweis vorschreibt. Das bedeutet, dass zum einen nur noch geimpfte und genesene Besucher Zutritt erhalten und diese nun zusätzlich noch einen aktuellen Antigen-Schnelltest (max 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (max 48 Stunden alt) vorweisen müssen, wie das Theater informiert. Das Tragen einer FFP2-Maske oder OP-Maske ist trotzdem verpflichten, die Abstandsregeln im Foyer und auf den Gängen gelten trotzdem weiterhin.
Infos zu den Schnelltestzentren in Konstanz gibt es unter www.konstanz.de/coronatest
Die Kontaktdaten der Zuschauer werden bereits beim Ticketkauf aufgenommen und gespeichert für eine eventuelle Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt für vier Wochen.
»Bitte kommen Sie rechtzeitig, um uns die Kontrolle der Nachweise zu erleichtern«, bittet das Theater die Zuschauer.
Der "Check-In" mit Kontrolle der Nachweise öffnet bereits ab einer Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die Zuschauersollen sollten daher rechtzeitig kommen, damit genug Zeit ist um alle Nachweise zu kontrollieren. Mehr dazu auch unter theaterkonstanz.de/corona
Aufgrund der neuen Corona Verordnung müssen die Platzkapazitäten in den Spielstätten auf 50 Prozent reduziert werden, Bis die Umstellung im System vollständig umgesetzt ist, ist der Webshop des Theater deshalb nicht verfügbar.
Ticketwünschen werden in der Zwischenzeit an der Theaterkasse (07531 900 2150, theaterkasse@konstanz.de abgewickelt.
Für die Vorverkaufsstelle im KulturKiosk an der Wessenbergstraße gilt die 3G-Regelung des Einzelhandels (Geimpft, Genesen, Getestet) unter vorlage von Zertifikat und Ausweis. Die Öffnungszeiten sind: Di-Fr 10 – 18.30 Uhr, Sa 10 – 13 Uhr.
- presseinfo
Autor:Redaktion aus Singen |
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