Beschleunigtes Verfahren in einem Tag
Strafe für Diebstahl folgte auf dem Fuße
Konstanz. Am 26. März wurde eine aus Polen stammende 40-jährige Frau nach einem Ladendiebstahl in einer Konstanzer Parfümerie, bei dem hochwertige Kosmetika im Gesamtwert von fast 5.000 Euro entwendet wurden, vorläufig festgenommen. Bereits am nächsten Tag wurde sie vom Amtsgericht Konstanz wegen dieser Tat sowie wegen eines weiteren gleichgelagerten Ladendiebstahls vom 27. Februar in derselben Parfümerie mit einem Beutewert von über 6.000 Euro zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährung verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 11.000 Euro an und erlegte der Frau auf, weitere 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.
Die Verurteilung erfolgte im sogenannten beschleunigten Verfahren, das in geeigneten Fällen künftig regelmäßig vom Amtsgericht Konstanz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz durchgeführt werden soll.
Sowohl dem Amtsgericht als auch der Staatsanwaltschaft ist hierfür vom Justizministerium Baden-Württemberg zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt worden.
Quelle: Amtsgericht Konstanz und Staatsanwaltschaft Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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