Nach der Kita-Schließung haben sich einige private Angebote begründet
Stadt Konstanz weist Nachbarschaftshilfe-Kinderbetreuung in die Schranken
Konstanz. Aufgrund der geschlossenen Kitas kam es in den letzten Tagen vermehrt zu privat organisierten Formen der Kinderbetreuung in Konstanz - meist um es Eltern zu ermöglichen, weiter ihrer Arbeit wenigstens in Teilen nachgehen zu können. Diese Angebote seien oft gut gemeinte Formen der Nachbarschaftshilfe und Ausdruck der großen Solidarität in der Bevölkerung im Rahmen der Corona-Krise, bemerkt der Pressereferent der Stadt Konstanz, der gleichzeitig deutlich macht, dass diese Solidarität mit Argusaugen beobachtet und nun in die Schranken gewiesen wird.
Die Stadt schätze diese Form der Hilfsbereitschaft sehr, möchte jedoch auf einige zu beachtende Punkte hinweisen. Zur Zeit sind den institutionalisierten Formen der Kinderbetreuung (Kitas, Ganztagsbetreuung an Schulen etc.) ja ihre Tätigkeiten aufgrund der Corona-Krise untersagt. Ausnahmen hierfür gibt es lediglich für Kinder bis zur 6. Schulklasse, deren Eltern beide bzw. der alleinerziehende Elternteil in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind.
Da auch die Angebote der informellen, erlaubnisfreien Kinderbetreuung ebenso wie professionelle Kindertagespflege zu vermehrten sozialen Kontakten und damit zu mehr Ansteckungsrisiko führen, sollten diese Formen der Hilfe ebenfalls auf die Ausnahmen beschränkt bleiben, wird klar gestellt.
Das heißt: Auch hier sollten sich die Angebote beziehen auf Kinder bis zur 6. Schulklasse, deren Eltern beide bzw. der alleinerziehende Elternteil in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind. Diese Form der Kinderbetreuung sei erlaubnisfrei, solange sie im Haushalt der Eltern stattfindet oder bis zu 15 Stunden wöchentlich nicht übersteigt, auf bis zu 3 Monaten befristet ist und ohne Entgelt stattfindet. Alles andere ist mit der Verordnung nicht konform und deshalb auch nicht erlaubt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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