Ab 15. März kann Einmalhilfe beantragt werden
Seitzl: Zuschuss für Studierende kommt eigentlich zu spät

Lina Seitzl, hier bei einem Vor-Ort-Termin in einer Schule. | Foto: SPD
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Kreis Konstanz. Ab dem 15. März können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler einen Antrag auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro stellen.

Dazu erklärt die Konstanzer Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl als zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion: „Wir behalten Menschen in Ausbildung im Blick und entlasten sie in der Krise. Nach der Energiepreispauschale und zwei Heizkostenzuschüssen für BAföG-Empfänger:innen haben wir nun für alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler einen Anspruch auf die Einmalzahlung geschaffen. Wichtig ist, dass das Geld nach Beantragung schnell ausgezahlt wird. Denn viele der Anspruchsberechtigten müssen mit wenig Geld auskommen und sind von den gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen in besonderem Maße betroffen.“

Seitzl, die sich im parlamentarischen Verfahren stets für eine Verfahrensbeschleunigung für Studierende eingesetzt hat, äußert auch Kritik am Umsetzungsprozess: „Versprochene Entlastungen, wie die Einmalzahlung, müssen schneller ankommen. Ein Antragsstart ein halbes Jahr nach Ankündigung – das ist einfach zu spät. Wir haben die Maßnahme im Parlament im beschleunigten Verfahren beschlossen, damit die dringend benötigten Hilfen schnell ankommen. Dass die anschließende Umsetzung auf Verwaltungsebene sich schließlich immer weiter verzögert hat und die Antragsstellung aufwendig ist, zeigt, dass die Verwaltungsstrukturen in Bund und Ländern sich ändern müssen.“

Die Einmalzahlung können alle Studierenden mit deutschem Wohnsitz beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Das sind bundesweit etwa 2,95 Millionen Berechtigte. In Baden-Württemberg 360.000 und in Seitzls Wahlkreis Konstanz leben rund 16.000 Menschen, die dieses Kriterium erfüllen. Weiterhin haben bundesweit rund 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und –fachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses Anspruch auf die Einmalzahlung.

Insgesamt hat der Bund für diese Entlastungsmaßnahme der Einmalzahlung 680 Millionen Euro bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt über die Länder, denen der Bund die Kosten erstattet.

Beantragt werden kann die Einmalzahlung online über www.einmalzahlung200.de. Nötig sind dafür ein BundID-Konto sowie die Funktion des Online-Ausweises oder ein Elster-Zertifikat.

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Presseinfo aus Singen

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