Fünf Einspruchsverfahren sind aber noch anhängig
Regierungspräsidium erklärt OB Wahl für gültig

Wahlurne | Foto: Symbolbild Wahlurne

Konstanz. Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Oberbürgermeisterwahl in Konstanz vom 27. September und die Neuwahl (zweier Wahlgang) vom 18. Oktober 2020 für gültig erklärt. Darüber informierte die Medienstelle der Konstanzer Stadtverwaltung. Das RP bescheinigte der Stadtverwaltung eine sorgfältige und ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Bei ihrer Durchführung seien die Hinweise des Innenministeriums zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht und das mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmte Hygienekonzept beachtet worden.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ergeht nun unter dem Vorbehalt, dass die Gültigkeit der Wahlen in insgesamt fünf Einspruchsverfahren rechtskräftig bestätigt wird. Über die Einsprüche entscheidet nun das Regierungspräsidium Freiburg als nächsten Schritt.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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