Scharfe Kontrollen am Wochenende angekündigt / Videoaufruf
Polizei setzt das Versammlungsverbot um

Symbolbild | Foto: Symbolbild

Kreis Konstanz. Wir alle müssen aktuell mit einer Situation umgehen, die wir seit dem 2. Weltkrieg so noch nie erlebt haben. Der Staat und seine Organe sind gezwungen, zum Teil massiv in die Gestaltung täglichen Lebens seiner Bürgerinnen und Bürger einzugreifen - doch nicht willkürlich - es geht um den Schutz von sehr vielen Menschenleben, es geht um den Schutz jedes einzelnen, den Schutz der Gesundheit von uns allen - es geht auch um den Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie, gibt das Polizeipräsidium bekannt auch mit einem Aufruf per Video.

Seit Mittwoch gilt in Baden-Württemberg eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Diese CORONA-Verordnung wird teils ergänzt durch städtische Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetz, wie beispielsweise die der Stadt Konstanz vom 19. März , in welcher Menschenansammlungen über fünf Personen im öffentlichen Raum verboten wurden. Sie wird inzwischen verschärft durch die Andordnung des Landes, das bereits Ansammlungen von drei Personen zu ahnden sind, die am Freitag erlassen wurde.

Trotz der eindeutigen Gesetzeslage, den Verhaltenshinweisen in sämtlichen Medien, darunter den Printmedien, Nachrichtensendungen auf allen TV- und Radiokanälen, sowie den Hinweisen in veröffentlichten Pressemitteilungen des Innenministeriums, der Polizei und der Behörden sind bei den polizeilichen Kontrollen immer noch Verstöße feststellbar, insbesondere in den größeren Städten, auch im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Konstanz.

Hält sich die große und vernünftige Mehrheit glücklicherweise daran, gibt es leider immer noch "Unbelehrbare"!

Um es nochmals mit aller Deutlichkeit klarzustellen: Die CORONA-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus und die erlassenen Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetzt sind geltendes Recht. Verstöße dagegen sind keine Bagatelldelikte, sondern rechtswidrige Taten!

Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet letztendlich Menschenleben. Er handelt rechtswidrig. Scharfe Sanktionen mit empfindlichen Strafen werden von der Polizei, den zuständigen Behörden und der Justiz durchgesetzt! Auch von der Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz.

"Um einen weiteren exponentiellen Anstieg der Erkrankungen abzumildern ist es notwendig, Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren. Das Virus wird sich sonst in einem Maße ausbreiten, dass es zu einer erheblichen Zahl an vermeidbaren Todesfällen kommt, weil die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten für die zu große Zahl schwer Erkrankter nicht ausreicht", so Innenminister Thomas Strobl am Freitag. Zuwiderhandlungen gegen die CORONA-Verordnung und gegen erlassene Allgemeinverfügungen können nach dem Infektionsschutzgesetz eine Strafbarkeit begründen, die mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen mit Strafandrohung bis zu zwei Jahren geahndet werden können, informiert die Polizei. Und das wird bereits an diesem Wochenende intensiv kontrolliert.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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