Während das große Lago öffnete muss Karstadt geschlossen bleiben
OB Burchardt verlangt Neuregelung der 800-Quadratmeter-Grenze
Konstanz. In einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Oberbürgermeister Uli Burchardt am 20. April zwar begrüßt, dass das Land Baden-Württemberg mit seiner 5. Corona-Verordnung nun auch für die Innenstädte erste Schritte zurück zur Normalität ermöglicht, indem den kleineren Läden gestattet wird, wieder zu öffnen. Gleichzeitig äußerte der Konstanzer Oberbürgermeister auch seine Sorgen bezüglich der konkreten Handhabung der Verordnung: „Es ist sowohl Bürgern wie auch Händlern nicht vermittelbar, warum die Reduzierung von vorhandener Ladenfläche nicht zulässig sein soll. Konkret heißt das zum Beispiel in Konstanz: Lago-Center geöffnet, Karstadt in der Innenstadt geschlossen.“, so OB Burchardt.
Für die Bekämpfung des Coronavirus sei die Akzeptanz der Maßnahmen seitens der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die 800 Quadratmeter-Grenze sollte deshalb anders gehandhabt werden: Wenn 800 Quadratmeter eine infektiologisch sinnvolle Größe sei, dann müsste auch jedem Händler erlaubt sein, bis zu dieser Größe zu öffnen. „Das entscheidende Kriterium“, so OB Burchardt, „sollte also nicht die Größe des Ladens in der Vergangenheit sein, vielmehr sollten es die Qualität und Konsequenz der Hygiene-Maßnahmen in der Gegenwart und Zukunft sein. Ich will eindringlich dafür werben, die Verordnung zeitnah in diesem Sinne anzupassen. Gleichzeitig möchte ich ebenso eindringlich dafür werben, für den Aufenthalt in allen Geschäften, auf den Verkehrsflächen in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz nicht nur zu empfehlen, sondern vorzuschreiben. Ich denke, wir sollten trotz der sukzessiven Öffnung des öffentlichen Lebens nicht nachlassen, dem Gedanken der Prävention höchste Aufmerksamkeit zu schenken.“ Das mit dem Mundschutz hat der Ministerpräsident inzwischen schon mit Wirkung vom 27. April verfügt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare