Neuer Schweizer Vorstoß zu An- und Abflug / Anhörung bis 18. November
Neue Differenzen um Züricher Fluglärm

Foto: Schon am Vorabend der Bekanntgabe des Gesuchs in Zurüch gab es ein Gespräch im Bundesverkehrsministerium in Berlin zu diesem Thema. Im Bild (von links): Thomas Dörflinger MdB, Thorsten Frei MdB, Bundesminister Alexander Dobrindt MdB, Thomas Strobl MdB, An
  • Foto: Schon am Vorabend der Bekanntgabe des Gesuchs in Zurüch gab es ein Gespräch im Bundesverkehrsministerium in Berlin zu diesem Thema. Im Bild (von links): Thomas Dörflinger MdB, Thorsten Frei MdB, Bundesminister Alexander Dobrindt MdB, Thomas Strobl MdB, An
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Kreis Konstanz/Berlin (of). Für mächtigen Wirbel hat am Dienstag ein neuer Vorstoß des Bundesamts der Schweizer Zivilluftfahrt (BAZL) gesorgt, das ein Gesuch des Flughafen Zürich zur Neuordnung der An- und Abflüge vorgestellt hat. Das Gesuch hat den Wunsch nach einer "Entflechtung" der Routen für An- und Abflüge zum Inhalt. Diese würden sich östlich des Flughafens mehrmals kreuzen. Das sei für Piloten wie Lotsen eine besondere Herausforderung. In einer Untersuchung von 2012 sei durch den Flughafen und die Lotsen von Skyguide doch ein beträchtliches Zusammenstoß-Risiko diagnostiziert worden, wurde nun kommuniziert.

Die beantragte Anpassung des Flugreglements diene einer Vereinfachung, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Danach sollen die Ablüge nun nach Süden geführt werden, die Anflüge von Nordosten her.

Das Gesuch wird ab dem 20. Oktober ausgelegt, unter anderem im ebenfalls betroffenen Kanton Schaffhausen bis zum 18. November. Auch süddeutsche Gebietskörperschaften wie der Landkreis Konstanz sind zur Stellungsnahme aufgerufen. Hier ist die aktuelle Medieninformation des BAZL zu finden.

Die Reaktionen aus Deutschland sind kritisch: "Klar ist: Wir werden die Interessen der südbadischen Bürgerinnen und Bürger vollumfänglich wahrnehmen." Das versicherte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits am Montag Abend bei einem Gesprächim Bundesverkehrsministerium dem Vorsitzenden der CDU LandesgruppeThomas Strobl, dem verkehrspolitischen Sprecher SteffenBilger sowie den südbadischen Bundestagsabgeordneten Thomas Dörflinger, Thorsten Frei, Andreas Jung und Gabriele Schmidt.

"Erst wenn ein Antrag vorliegt, können wir eine umfassendefachliche Bewertung vornehmen.", schränkt Dobrindt freilich erst mal ein. Dann aber werde im Interesse Südbadens geprüft. "Wir vertrauen auf die Unterstützung von Alexander Dobrindt, er hat auch beim Fluglärm-Staatsvertrag Wort gehalten", erklärten die Baden-Württemberger nach dem Gespräch in einer Pressemitteilung aus Berlin.

Der Minister hatte ihnen zu Beginn der Legislaturperiode zugesagt, er werde kein Ratifizierungsverfahreneinleiten, solange die strittigen Punkte nicht geklärt sind. Damit liegt der Staatsvertrag weiter auf Eis. "Der Ball liegt hier bei derSchweiz", unterstreichen die Abgeordneten.

Die drei Landräte Frank Hämmerle (Konstanz), Sven Hinterseh (VS) und Dr. Martin Kistler (Waldshut) haben eine umfangreiche Pressemitteilung am Dienstag veröffentlicht. Die Hochrheingemeinden befürchten laut der Mitteilung, dass ihre Bevölkerung in wenigen Jahren in den frühen Morgenstunden – während den Schutzzeiten der heutigen Verordnung wieder den Fluglärm der aus dem Süden Zürichs an den Hochrhein verlegten „Aufweckanflüge“ erleiden muss.

„Mit der Handreichung einer deutschen Behörde ist es der Schweiz nunmehr gelungen, künftig gekurvte Anflüge entlang der Staatsgrenze am Hochrhein führen zu können und zwar ohne die einschränkenden Regelungen des Staatvertrages, die ja auch insoweit völlig unzureichend sind“, so Landrat Dr. Martin Kistler. „Dies ist für mich politisch nicht nachvollziehbar und nur schwer erträglich“.

„Mit der Genehmigung der Betriebsreglementänderung 2014 hätte die Schweiz endgültig ihr Ziel erreicht, die Nordausrichtung des Flughafens Zürich dauerhaft zu Lasten Deutschlands zu zementieren“, erklärte Landrat Frank Hämmerle. Die Schweiz könnte während der gesamten Betriebszeit den Flughafen Zürich von Norden anfliegen – das neue Ostflugkonzept entspräche quasi einem Nordkonzept II. „Die politische Zielsetzung, die süddeutsche Region vom Fluglärm zu entlasten, würde dadurch ad absurdum geführt. Dies ist für uns nicht hinnehmbar“, verdeutlichten die drei Landräte.

Auf der Homepage des Landkreises stehen alle Dokumente des Gesuchs zur Einsicht bereit.

Mit Verärgerung stellt die Bürgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastung im Landkreis Konstanz in ihrer Medienmitteilung fest, dass der Flughafen Zürich mit dem Betriebsreglement 2014 beantragt, nicht nur die Anflüge aus Norden sondern nunmehr aus allen Himmelsrichtungen über Südbaden aufzureihen.

"Gleichgültig, woher die Flieger kommen und auf welcher Piste sie landen, alles soll über Südbaden gebündelt werden. Das bedeutet mehr Flugbewegungen sowie viele Kilometer von Umweg- und Warteflügen und damit eine erhebliche Mehrbelastung für die drei betroffenen südbadischen Landkreise", gibt die Bürgerinitiative kund. Damit widerspreche das Vorhaben, so die Bürgerinitiative, klar der Stuttgarter Erklärung.

Für die Bürgerinitiative steht fest: Die Absicht des Schweiz, die Belastungen des Zürcher Flughafens weiter nach Deutschland zu verlagern, könne nur durch ein entschiedenes Vorgehen von Verkehrsminister Dobrindt (siehe oben) gestoppt werden. Dazu bedürfe es als Erstes einer klaren Ablehnung des beantragten Betriebsreglements und des immer noch auf Eis vorliegenden Staatsvertrages.

Unterdessen schaffe die Schweiz kontinuierlich weitere Fakten und Versuche ihre Ziele durch die Hintertür zu erreichen.

Die Bürgerinitiative empfiehlt den Betroffenen, gegen das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich Einsprache zu erheben. Weitere Informationen hierzu ab Beginn der Einsprachefrist am 20. Oktober auf der Homepage

www.fluglaerm-weg.de .

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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