»Land ermutigt durch neues Aufnahmegesetzt zur Zahlung von Geldleistungen«
MdL Lehmann appelliert an Landrat zur Abschaffung der Asylbewerber-Gutscheine

Foto: Flüchtlinge und Asylbewerber demonstrierten in der letzten Kreistagsitzung gegen das Gutscheinsystem des Staats. Jetzt ergreift auch MdL Lehrmann Partei gegen diese Form der Bevormundung. swb-Bild: of
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Kreis Konstanz (swb). Angesichts der verbesserten Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Flüchtlingsauf­nahmegesetzes von Baden-Württemberg und der Diskussion um die Ausgabe von Gutschei­nen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber macht der Konstanzer Landtagsabgeordnete Lehmann deutlich, dass von Seiten des Landes die Landkreise ermutigt werden die Auszahlung von Geldleistungen anstelle von Gutscheinen vorzunehmen: „Das Land hat klar formuliert, dass den Landkreisen die Möglichkeit der Ausgabe von Geldleistungen offen steht und hält sie zur Auszahlung von Bargeld an – soweit das geltende Bundesrecht nicht dagegen spricht.“

Lehmann erwartet daher vom Landrat, dass dieser – ebenso wie bereits 20 Landkreise in Baden-Württemberg – die bestehenden gesetzlichen Handlungsspielräume vollständig ausnutzt. Die Forderung wurde durch Flüchtlinge ja auch in der letzten Kreistagsitzung vor der Weihnachtspause deutlich zum Ausdruck gebracht.

Die Verabschiedung des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes von Baden-Württemberg spricht den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern deutlich mehr Wohnraum für die Zeit der vorläufigen Unter­bringung zu. Der Grüne Landtagsabgeordnete Siegfried Lehmann begrüßt diese Entwicklung als ersten Schritt in die richtige Richtung: „In Zukunft werden jedem Asylbewerber 7 statt 4,5 Quadratmeter wäh­rend der Zeit der vorläufigen Unterbringung zur Verfügung stehen. Das ist zwar immer noch nicht reich­lich, aber dennoch eine Entwicklung in die richtige Richtung.“

Ebenso werden durch das Flüchtlings­aufnahmegesetz die Unterbringungsstandards in den Kreisen deutlich erhöht: Die Lage von Gemeinschaftsunterkünften muss eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen (ÖPNV-Anschluss, Zugang zu Versorgungseinrichtungen).

Die Unterbringung in Wohnungen statt Gemeinschaftsunterkünften wird erleichtert und besonders schutzbedürftige Personen sollen vorrangig in Wohnungen untergebracht werden. Insbesondere die Landkreise, welche für die Unterbringung der AsylbewerberInnen verantwortlich sind, müssen durch diese Vorgabe nun nach zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten suchen.

„Für viele Kreise ist dies keine einfache Aufgabe, aber ich bin sicher, dass der zusätzliche Platz die Situa­tion in den Unterbringungen entspannen wird!“, so Lehmann.

Der Grüne Landtagsabgeordnete weist ferner darauf hin, dass das neue Landesgesetz endlich auch rechtliche Klarheit schafft für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Ebenso wird den Landkreisen über eine Landespauschale Geld für Sprachkurse während der vorläufigen Unterbrin­gung zur Verfügung gestellt, damit den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Zukunft der Spracherwerb ermöglicht wird. Weiter werden mit dem neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes die Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit in den Landkreisen aufgestockt bzw. es werden Kürzungen der alten Landesregierung rückgängig gemacht.

Nicht ganz zufrieden ist der Konstanzer Abgeordnete mit dem fehlenden Durchgriffrecht des Landes bei der Leistungsgewährung für die Asylbewerber. „Das Land schließt zwar mit dem neuen Gesetz eine Vergabe von Sachleistungen weitgehend aus und hält die Landkreise zur Auszahlung von Bar­geld an, aber eine Anweisungen an die Landräte, ausschließlich Geldleistungen zu vergeben, konnte leider nicht in die neue gesetzliche Regelung aufgenommen werden.“, bedauert Lehmann.

Grund hierfür ist das geltende Asylbewerbleistungsgesetz des Bundes, welches den Landesgesetzen übergeord­net ist. Hierin werden in §3 die Grundleistungen festgelegt: „(1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Ver­brauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt…“.

Trotz dieser Einschränkung ist es den Landkreisen in Baden-Württemberg aber im großen Umfang möglich auf die Ausgabe von Gutscheinen oder Sachleistungen zu verzichten und auf Bargeldleistun­gen umzustellen. Lehmann verweist darauf, dass die Umstellung auf Geldleistungen den Flüchtlingen mehr Selbstbestimmung ermöglicht und zudem für die Landkreise wirtschaftlicher ist: „Bereits 20 Land­kreise in Baden-Württemberg haben sich bisher für die Auszahlung von Geldleistungen entschie­den, darunter auch der Landkreis Tübingen mit dem Präsidenten des Landkreistages von Baden-Württem­berg Landrat Joachim Walter an seiner Spitze.“

Für eine bundesweit einheitliche Leistungsgewährung bedarf es endlich einer raschen Änderung des geltenden Asylbewerberleistungsgesetzes des Bundes. Lehmann fordert daher den CDU Bundestagsabge­ordneten Andres Jung auf, sich in der neuen Koalition in Berlin hierfür einzusetzen: „Eindeutige Voten wie die des Gemeinderates Konstanz machen deutlich, dass die Ausgabe von Gutschei­nen, geschweige denn Sachleistungen selbst unter der heimischen Bevölkerung auf keinerlei Akzeptanz mehr stößt. Das bestehende Bundesrecht ist daher als nicht mehr zeitgemäß anzusehen, da es die Asylbewerberinnen und Bewerber entmündigt und insbesondere deren Kinder unter den Einkäu­fen mit Gutscheinen enorm zu leiden haben. Es ist daher höchste Zeit, dieses Bundesgesetz zu ändern!“

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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