Ungeimpfte Angehörige müssen dann ebenfalls in Quarantäte
Landratsamt erinnert an Absonderungsgebot bei Covid-19-Infektion
Kreis Konstanz. Aufgrund der anhaltend sehr hohen Fallzahlen wurde die Kontaktpersonennachverfolgung auch im Landkreis Konstanz mittlerweile angepasst. Nicht immunisierte haushaltsangehörige Kontaktpersonen sind zur Absonderung verpflichtet, um damit das Risiko einer eignen Infektion auf diesem Wege wenigstens zu reduzieren, wird nochmals deutlich gemacht.
Nach den Vorgaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg findet mittlerweile keine routinemäßige telefonische Fallkontaktierung mehr statt. In der Regel nimmt das Gesundheitsamt schriftlich Kontakt zu Coronainfizierten auf und informiert über das weitere Vorgehen. Lediglich besonders vulnerable Personen, zum Beispiel mit Vorerkrankungen, erhalten einen Anruf.
Infizierte sind aufgefordert, sich gemäß der »Corona-Verordnung Absonderung« in häusliche Isolation zu begeben. Diese ist auch über 14 Tage nach Symptombeginn einzuhalten und kann nicht durch »Freitesten« verkürzt werden. Für Haushaltsangehörige, die nicht geimpft oder genesen sind, besteht eine zehntägige Quarantänepflicht. Vollständig geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige sind davon jedoch befreit.
Um den Corona-Fall zu erfassen, benötigt das Gesundheitsamt bestimmte Daten. Der Fallerfassungsbogen ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/fallerfassung zu finden. Infizierte sind verpflichtet, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen und dem Gesundheitsamt zukommen zu lassen.
Eine aktive Nachverfolgung von Kontaktpersonen erfolgt nur noch, wenn es sich um ein Ausbruchgeschehen handelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich mindestens fünf Schülerinnen und Schüler einer Klasse anstecken. Das Gesundheitsamt bietet Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen außerdem fachliche Unterstützung im Umgang mit auftretenden Corona-Fällen an.
Nach der aktuellen Statistik liegt die Zahl der positiv auf das Coroanvirus getesteten und auch gemeldeten Personen am Freitag bei 2.425 Personen, das ist nahezu ein Prozent der Landkreisbevölkerung.
Weitere Informationen gibt es unter www.LRAKN.de/coronavirus
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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