Allerdings müsste hier an den Übergängen eine Infrastruktur geschaffen werden
Land stellt 300.000 Schnelltests für Pendler zur Verfügung

Schnelltest | Foto: Schnelltest

Kreis Konstanz. Baden-Württembergs Binnengrenzen zu Frankreich und der Schweiz müssen weiter geöffnet bleiben. Es gilt, alles zu tun, damit der wichtige Grenzpendler- und Wirtschaftsverkehr bestmöglich störungsfrei weiterlaufen kann. Deshalb hat sich das Land Baden-Württemberg mit Spitzenverbänden der Wirtschaft auf ein zusätzliches Angebot an Schnelltests für Unternehmen mit Grenzpendlerinnen und -pendlern in den Grenzgebieten zu Frankreich und der Schweiz verständigt. In einer ersten Charge stellt das Land nun 300.000 Schelltests zur Verfügung.

Diese Möglichkeit ist derzeit umso wichtiger, da in der gesamten deutsch-französisch-schweizerischen Grenzregion rund 100.000 Grenzgehende und-pendelnde von weitergehenden Einschränkungen direkt betroffen wären. Das Angebot der Vorsorge, falls die Grenzgebiete zu Hochrisiko- oder Mutationsgebieten erklärt werden sollten, wie dies beispielsweise beim Département Moselle an der Grenze zum Saarland bereits der Fall ist.

„Impfstrategie, Teststrategie und Öffnungsstrategie müssen ineinandergreifen. Das gilt für die Öffnung der Geschäfte und der Grenzen gleichermaßen. Wenn Tests dazu beitragen können, dass unsere Außengrenzen auch bei steigenden Inzidenzzahlen offen bleiben, dann sollte das auf keinen Fall an der Logistik scheitern. Deshalb sorgen wir vor“, sagt Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee.

Laut Marx wäre noch mehr möglich, um den freien Grenzübertritt zu erleichtern. „Eine Testpflicht an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz sehen wir als eine Option, Pendlern die Ein- und Ausreise auch für den ungünstigen Fall steigender Inzidenzzahlen - wie wir sie in Frankreich gesehen haben - zu sichern und allen anderen Bürgerinnen und Bürgern den Grenzübertritt da zu ermöglichen, wo aktuell noch Quarantäneregelungen zu einer faktischen Schließung der Grenze führen. Im ersten Fall wäre der Einsatz von Schnell-Tests gegenwärtig eine noch präventive Maßnahme, im letzteren würde er den freien Grenzübertritt jedenfalls im Rahmen der für die Grenzregion geltenden 24-Stunden-Regel erst wiederherstellen. Eine eher organisatorische Frage ist die, wann, wo und wie getestet werden sollte. Ein grenzüberschreitend implementiertes Testzentrum könnte wie ein Drive-In funktionieren; vorstellbar ist aber auch, das Tests vorab und grenzfern, ggf. in den Unternehmen durchgeführt und von zertifiziertem Personal bestätigt werden, so dass das Ergebnis lediglich mitgeführt werden muss. So könnten Staus an der Grenze vermieden werden. Diese Option böte sich vor allem für die Pendler an.“

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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