Dr. Lina Seitzl freut sich über Förderung
Kulturpass für junge Erwachsene ist freigeschaltet

Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl bei einem Schulbesuch im letzten Sommer. | Foto: Büro Dr. Seitzl
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Kreis Konstanz. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl informiert Jugendliche und Eltern über Startschuss für den KulturPass – der ersten bundesweiten App für Kulturerlebnisse. Der Kulturpass bietet allen jungen Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, ein Budget von 200 Euro für kulturelle Angebote. Seit Mittwoch können junge Menschen ihr Budget in der App freischalten und die Angebote nutzen.

„Die KulturPass-App steht zum 14. Juni für iOS und Android in den entsprechenden App-Stores kostenfrei zur Verfügung. Die Bundesregierung unterstützt mit dem KulturPass junge Menschen in Deutschland und im Landkreis Konstanz dabei, Kultur vor Ort zu erleben und die Vielfalt der Kultur in allen Regionen des Landes zu entdecken. Gleichzeitig werden durch den KulturPass auch die vielen lokalen Kulturanbietenden gestärkt, die weiterhin unter den Nachwirkungen der Corona-Pandemie leiden“, informiert die Konstanzer Bundestagsabgeordnete Dr. Lina Seitzl über den Start des Angebots.

Für den KulturPass stellt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in diesem Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung. „Der Pass startet als Pilotprojekt und soll bei erfolgreichem Verlauf fortgesetzt und weiterentwickelt werden“, kündigt Seitzl an.

Zur Freischaltung des Budgets müssen in der App einfach Alter und Wohnort in Deutschland per Online-Ausweis (für deutsche Staatsangehörige), eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) oder elektronischem Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) nachgewiesen werden. Unterstützung hierbei bieten die Webseite www.kulturpass.de und die Kontaktmöglichkeiten in der App.

Schließlicht ruft Seitzl die Kulturschaffenden im Landkreis erneut dazu auf, sich am Programm zu beteiligen und ihre Angebote zu registrieren: „Ich freue mich, wenn viele Kultureinrichtungen und Kulturangebote im Landkreis Konstanz sich beteiligen. Theater und Kinos, Konzert- und Opernhäuser, Buchhandlungen und der Musikfachhandel, Comic- und Plattenläden, Museen- und Gedenkstätten, Parks, Botanische Gärten und Schlösser – sie alle können mit ihrem Angebot Teil des KulturPass sein. Die genutzten Leistungen werden den Anbietern im Nachgang erstattet.“

Autor:

Presseinfo aus Singen

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