Stadt veröffentlicht Ergebnisse der Messstation Wallgutstraße
Konstanzer Luft ist besser geworden
Konstanz. In Konstanz hat sich die Luftqualität in den vergangen Jahren verbessert, teilte die Stadtverwaltung mit. Die entsprechenden Schadstoffgrenzwerte wurden nur vereinzelt oder gar nicht überschritten – so auch 2017, wie die aktuellen Daten der Luftmessstation in der Wallgutstraße belegen. In der nicht so stark befahrenen Wallgutstraße wird die sogenannte städtische Hintergrundbelastung gemessen.
Insbesondere die Belastung durch Feinstaubpartikel in der Luft ist in den vergangenen 15 Jahren im Schnitt zurückgegangen: Hier liegt der Jahresmittelwert seit 2011 sogar unter der Hälfte des zulässigen Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die letzte Überschreitung des Maximalwertes für den Tagesmittelwert von Feinstaub lag 2003 vor. Insgesamt darf die hier zulässige Schwelle von 50µg/m³ an höchstens 35 Tagen im Jahr übertreten werden – 2017 war dies lediglich an fünf Tagen der Fall.
Der Jahresmittelwert von Ozon bewegt sich zwar seit Jahren praktisch im selben Messbereich, der gesetzlich festgelegte Zielwert wurde jedoch auch im letzten Jahr nicht überschritten. Dieser Zielwert wird dadurch bestimmt, dass ein gewisser Mittelwert (das sogenannte 8h-Mittel) an nicht mehr als 25 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Zu einer solchen maximalen Überschreitungshäufigkeit kam es zuletzt in den Jahren 2010, 2013 und 2015, ansonsten wurde der Zielwert eingehalten. Er befand sich 2017 mit einem Mittelwert von 13 Tagen sogar auf dem niedrigsten Stand seit acht Jahren. Bis 2006 lag diese Überschreitungshäufigkeit praktisch in jedem Jahr über dem zulässigen Maximalwert.
Seit Jahren liefern die Messwerte ähnliche Zahlen in Bezug auf den NO2-Jahresmittelwert, zuletzt stieg dieser von 20 auf 21µg/m³ minimal an. Dennoch liegen diese Werte noch weit unter dem zulässigen Grenzwert von 40µg/m³. In diesem Zusammenhang sind auch die Daten der Spotmessstelle in der Theodor-Heuss-Straße, die 2016 ein Jahr lang den direkten Einfluss von Emissionsquellen in einem Bereich mit einem hohen Verkehrsaufkommen erfasste, aufschlussreich. Hier wurden die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub eingehalten. In Bezug auf Stickstoffdioxid trat jedoch eine geringfügige Überschreitung des Jahresmittelwertes auf: Dieser betrug hier 42µg/m³, der zulässige Grenzwert liegt bei 40µg/m³. Da es sich allerdings um eine sehr kleinräumige Überschreitung handelte, die nur an einem der insgesamt fünf Messpunkte der Spotmessstelle festgestellt wurde, ergaben sich keine Konsequenzen hinsichtlich der Luftreinhaltung.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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