Mehrwegalternativpflicht gegen Plastikmüll
Konstanzer Gastronomen können noch Förderung beantragen
Konstanz. Zum Jahreswechsel tritt die Mehrwegalternativpflicht in Kraft. Die bundesweite Regelung soll die seit Jahren wachsende Menge an Essens- und Getränkeverpackungen aus Einwegplastik reduzieren und damit die Umwelt schützen.
Überall, wo Speisen und Getränke für den unmittelbaren Verzehr beziehungsweise zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen angeboten werden, gilt ab dem 1. Januar die Pflicht, eine Mehrwegalternative anzubieten, erklären die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) in einer Pressemitteilung. Diese darf nicht teurer sein als die Einwegkunststoffvariante und es muss aktiv darauf hingewiesen werden.
Ausgenommen von der Mehrwegalternativpflicht sind Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitenden und einer Gesamtfläche nicht größer als 80 Quadratmetern. Allerdings müssen diese kleinen Betriebe Kunden die Möglichkeit geben, Speisen und Getränke in selbst mitgebrachten Mehrwegbehältnissen mitzunehmen.
Wichtig: Für eine Ausnahme von der Mehrwegalternativpflicht müssen beide Kriterien erfüllt sein. Filialbetriebe werden gemeinsam betrachtet, entscheidend für die Ausnahmen sind die Zahlen des Gesamtbetriebes, nicht der einzelnen Filiale, betonen die EBK.
Mit der Mehrwegalternativpflicht soll die Menge an Verpackungsabfällen und damit auch der Müll im öffentlichen Raum wirksam reduziert werden, so die Entsorgungsbetriebe. Gut verständliche und umfassende Informationen zu den Details und möglichen Alternativen seien beim Umweltministerium Baden-Württemberg, bei dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und der Deutschen Umwelthilfe zu finden.
Die Stadt Konstanz habe schon früh versucht, gastronomische Betriebe auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen im To-Go-Bereich zu unterstützen: Zur Einführung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie könne eine Förderung von bis zu 250 Euro beantragt werden. Das Förderprogramm läuft bis Jahresende, Anträge können noch bis einschließlich 15. Dezember gestellt werden.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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