Beschluss von 2020 wieder aktiviert
Konstanz will auch Steuer für Einwegverpackungen einführen

Mehr Mehrweg für Vesper & Co: das will die Stadt Konstanz mit einer Verpackungssteuer erreichen. Sie soll ab Anfang 2025 kommen, hat der Gemeinderat nin beschlossen. | Foto: Stadt Konstanz
  • Mehr Mehrweg für Vesper & Co: das will die Stadt Konstanz mit einer Verpackungssteuer erreichen. Sie soll ab Anfang 2025 kommen, hat der Gemeinderat nin beschlossen.
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Konstanz. Zur Reduzierung der enormen Mengen an Verpackungsmüll im Konstanzer Stadtgebiet – hauptsächlich hervorgerufen durch Einweg-Getränke- und -Speiseverpackungen – setzt die Verwaltung der Stadt Konstanz nun auch auf eine Besteuerung von Einwegverpackungen von Speisen und Getränken, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.

In seiner Sitzung am 28. September hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, sowie weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsmüll zu erarbeiten. Zudem wurde eine hierfür erforderliche, zusätzliche Stelle genehmigt, teilte die Stadtverwaltung nun mit.

Wie in vielen anderen Städten auch, kann in Konstanz eine zunehmende Vermüllung durch Einwegverpackungen für Getränke und Speisen wahrgenommen werden. Die Kosten für die Beseitigung von Müll aus dem öffentlichen Raum (493 Tonnen in 2022) sind in den letzten Jahren auf 1,265 Millionen Euro gestiegen. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit, wird herausgehoben. Nach Schätzung der Technischen Betriebe fallen hiervon rund 75 Prozent auf Einwegverpackungsmüll. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, zum Beispiel Aufklärung und Beratung, die Förderung von Mehrwegsystemen. Auch die Verpackungssteuer ist eine dieser Maßnahmen als Steuerungsinstrument,

Bereits im Juni 2020 hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Konstanz die Prüfung der Einführung einer Verpackungssteuer beschlossen aufgrund rechtlicher Unsicherheiten sowie der erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie wurde die Einführung jedoch aufgeschoben.

Auch die Stadt Tübingen, die im Herbst 2019 die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen sofort verzehrbarer Speisen und Getränke beschloss, hatte die Einführung und den Vollzug der Satzung aufgeschoben. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 29.03.2022 die Tübinger Satzung für nichtig erklärt hatte, wurde die Einführung der Verpackungssteuer in Konstanz nicht weiterverfolgt.

Mit Urteil vom 24. Mai diesen Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht das oben genannte Urteil des VGH aufgehoben und die Tübinger Verpackungssteuersatzung in wesentlichen Teilen für rechtmäßig gesprochen. Deshalb soll nun auch der alte Konstanzer Beschluss wieder aufgegriffen und erneuert werden.

Die Stadt Tübingen rechnet mit anfänglichen Einnahmen aus der Verpackungssteuer im oberen 6-stelligen Bereich und mit einer Umstellung auf Mehrwegsysteme von rund 70  Prozent. Auch für Konstanz erscheinen die Zahlen realistisch, die Verwaltung geht deshalb analog zu Tübingen von dauerhaften Einnahmen von rund 300.000 Euro aus. Die Einführung der Verpackungssteuer wäre damit grundsätzlich kostendeckend, wurde in der Sitzung des Gemeinderats hervorgehoben, da dadurch die Müllentsorgung deutlich entlastet werden könnte.

Quelle: Stadt Konstanz, Pressestelle

Autor:

Presseinfo aus Singen

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