Hohe Zuschläge und kurze Öffnungszeit sorgen für klare Fakten
Kein Sonntagsverkauf an Heiligabend in den Märkten der Region
Kreis Konstanz. Weil Heiligabend dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, wird in ganz Deutschland seit einigen Wochen heiß darüber diskutiert, ob Einzelhändler ihre Geschäfte dieses Jahr an Heiligabend öffnen sollten oder nicht. Doch wie sieht es eigentlich bei uns in der Region aus? Das WOCHENBLATT hat nachgefragt.
Die Gesetzeslage zumindest ist eindeutig. Sie erlaubt es den Einzelhändlern dieses Jahr an Heiligabend für maximal drei Stunden ihre Geschäfte zu öffnen, sofern sie überwiegend Lebens- und Genussmittel im Angebot haben. Spätestens ab 14 Uhr ist dann aber für alle Ladenschluss angesagt. Die großen Supermarktketten, darunter viele Discounter haben bereits jetzt angekündigt, dass ihre Märkte am 24. Dezember geschlossen bleiben werden. Das gilt natürlich auch für die Filialen im WOCHENBLATT-Land.
Bei inhabergeführten Märkten dürfen jedoch die jeweiligen Verantwortlichen selbst entscheiden, ob sie ihren Laden öffnen oder nicht. Der Handelsverband Baden-Württemberg steht dieser Regelung grundsätzlich positiv gegenüber. »Meiner Einschätzung nach werden hier in der Region am 24. Dezember allerdings keine Geschäfte geöffnet haben«, erklärte Utz Geiselhart, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Südbaden im Gespräch mit dem WOCHENBLATT. Die Möglichkeit am Sonntag für die kurze Spanne von drei Stunden zu öffnen werde sich wohl für die meisten Einzelhändler im Hinblick auf die hohen Sonntagszuschläge als unrentabel erweisen, aber im Hinblick darauf, dass am Samstag, 23. Dezember die Läden sowieso bis 18, 19 oder gar 22 Uhr geöffnet sind, werde es über Weihnachten wohl kaum zu Versorgungsengpässen kommen, so Geiselhart weiter.
Die Gewerkschaft ver.di zweifelt an der Sinnhaftigkeit einer Öffnung der Geschäfte am diesjährigen Heiligabend.
»Die Geschäfte des Lebensmitteleinzelhandels haben in der Woche zuvor überwiegend an 6 Tagen in der Regel tägliche Öffnungszeiten von 8 Uhr morgens bis 22 Uhr spätabends – dies entspricht insgesamt 84 Stunden. Wir denken, dass diese 84 Stunden vollkommen ausreichend sind, um eine beste Versorgung der Kundschaft zu gewährleisten; auch und Insbesondere an Heiligabend«, erklärte Markus Klemt, Fachbereichssekretär Handel ver.di – Bezirk Schwarzwald – Bodensee, auf Nachfrage des WOCHENBLATTs. Es sei schade genug, dass unabdingbar notwendige Arbeiten an Heiligabend verrichtet werden müssen – wie beispielsweise bei der Polizei, in den Krankenhäusern, in der Altenpflege und den Rettungsdiensten. Aber auf diese gesellschaftlich notwendigen Anlässe und das entsprechende Maß müsse man sich beschränken, so Klemt weiter.
Andreas Schulze, der Geschäftsführer der Edeka Münchow Märkte teilte auf Nachfrage des WOCHENBLATTS mit, dass seine Märkte an Heiligabend geschlossen bleiben. »Wir hatten in den vergangen Jahren erheblich schlechtere Konstellationen, was die Warenversorgung unserer Kunden anging. Im Jahre 2012 und 2015 waren die Ladengeschäfte jeweils 4 bzw. 3 Tage hintereinander geschlossen.
Insofern sehen wir keinen Bedarf, unsere Mitarbeiter am Sonntag, den 24.12 arbeiten zu lassen. Ich gehe davon aus, dass uns das Verständnis unserer Kunden sicher ist.
Die Weihnachtszeit ist stressig genug, sodass unsere Mitarbeiter diesen freien Tag mit Ihren Familien aus unserer Sicht mehr als verdient haben«, so Schulze.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften sich darüber freuen, den Heiligabend dieses Jahr ganz besinnlich begehen zu können und den kurz entschlossenen Kunden bleibt ja auch immer noch der Samstagabend, an dem die Märkte ihren Kunden zu ihren regulären Öffnungszeiten zur Verfügung stehen.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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