Schweiz halbierte die Erstattunggrenze
IHK: Senkung der Freigrenze für Schweizer Kunden ist Symbolpolitik
Kreis Konstanz. Die Schweiz hat diese Woche beschlossen, die 300-Franken-Freigrenze bei der Einfuhr-Umsatzsteuer auf 150 Euro zu senken. IHK-Hauptgeschäftsführerin Katrin Klodt-Bußmann bewertet in einer aktuellen Mitteilung die Entwicklung und was diese für den hiesigen Einzelhandel bedeutet.
„Die Initiative kommt für uns nicht überraschend. Sie bereitet uns keine Freude, stellt jedoch auch keine Bedrohung dar. Dennoch wird es in Einzelfällen negative Auswirkungen geben“, sagt Katrin Klodt-Bußmann. Die Senkung der Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer für Schweizer Einkaufstouristen sei laut Klodt-Bußmann fragwürdig. „Aus fiskalischer Sicht ist sie wenig attraktiv und zum anderen steht der Verwaltungs- und insbesondere der Kontrollaufwand in keinem guten Verhältnis zum Ertrag. Zudem taugt die Abschaffung der Freigrenze kaum dazu, das Einkaufserlebnis der Schweizer in Süddeutschland zu beeinträchtigen, da die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz mit 8,1 und 2,6 Prozent deutlich unter den deutschen Sätzen (19 und 7 Prozent) liegen. Der durchschnittliche Einkauf von Schweizer Kundinnen und Kunden in Deutschland liegt bei einem Warenwert von 75 Euro. Die meisten Einkäufe liegen damit deutlich unter der 150 Franken-Freigrenze. Die Absenkung der Freigrenze hat damit eher symbolischen Charakter.“
Unabhängig zur Mehrwertsteuer sei für die Schweizer Einkaufstouristen in erster Linie das niedrigere Preisniveau der Grund, warum sie in Deutschland einkaufen. Nicht selten sind Waren in Deutschland bis zu 30 bei Lebensmittel sogar 50 Prozent günstiger. „Zusammenfassend kann man sagen: Für den hiesigen Einzelhandel ist die Absenkung der Freigrenze bedauerlich, für die grenzüberschreitenden Wirtschaftsbeziehungen definitiv kein Fortschritt und für die Schweiz selbst wohl kaum ein Gewinn.“
Quelle: IHK Hochrhein-Bodensee, Pressestelle
Autor:Presseinfo aus Singen |
Kommentare