10.000 Anträge in den ersten Tagen zum Landesprogramm erwartet
IHK schiebt Sonderschichten für Kleinunternehmen-Soforthilfe
Kreis Konstanz. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat für gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um durch die Corona-Pandemie verursachte Liquiditätsengpässe in den nächsten drei Monaten abzufedern. Schon ab Mitte dieser Woche können die Unternehmen über ein zentrales Portal einen Antrag stellen, dafür wird die IHK Hochrhein-Bodensee Sonderschichten fahren, kündigte sie nun an.
Damit die Unternehmen die nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung schnell und unbürokratisch erhalten, haben Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Baden-Württemberg mit der Landesregierung und der L-Bank vereinbart, diese Aufgabe administrativ zu stemmen. "Wir werden unsere ganze Power auf diese Soforthilfe konzentrieren und in Sonderschichten von 7 bis 21 Uhr arbeiten. Kein Kleinunternehmer soll jetzt wegen Corona in die Insolvenz abrutschen." sagt Claudius Marx, Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee, der weit über 10.000 Anträge in der ersten Woche erwartet.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu 9000 Euro bei Soloselbstständigen und Betrieben bis zu fünf Mitarbeitern, bis zu 15.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu zehn, und bis zu 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern, jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten. Es handelt sich um eine einmalige Soforthilfe, die, wenn keine unzutreffenden Angaben gemacht wurden, nicht zurückgezahlt werden muss.
"Unseren kleinen und kleinsten Mitgliedsunternehmen ist in der aktuellen Situation mit Darlehen, auch zu günstigen Zinsen, nicht gedient - sie wissen oft nicht, wie sie ihre laufenden Kosten im April decken sollen und können sich nicht auch noch neu verschulden. Nicht immer stunden kulante Vermieter oder andere Vertragspartner fällige Raten. Mit den genannten Summen wird erst einmal die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten. "
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Umsatzeinbrüche und Liquiditätsengpässe erleiden. "Die Notlage muss Folge der aktuellen Pandemie, darauf bezogener Maßnahmen der Behörden und entsprechend verändertem Verhalten der Marktteilnehmer geschuldet sein. Eine bereits vorexistente Schieflage des Unternehmens kann die Förderung nicht begründen. Antragsteller sollten deshalb ihre Situation im Antrag präzise beschreiben," bittet Claudius Marx. Nur so könnten die Bearbeiter in seinem Hause in kurzer Zeit möglichst viele Auszahlungen veranlassen.
Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation unter
(ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Die IHK Hochrhein-Bodensee informiert auf Ihrer Homepage und mit einem Newsletter, der dort abonniert werden kann. Für ihre Mitgliedsunternehmen wird sie eine Telefon-Hotline zur Antragsberatung einrichten, die auch über das kommende Wochenende durchgehend besetzt sein wird. Die Hotline wird geöffnet, sobald die Details zum Verfahren landesweit abschließend definiert sind.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare