Antragsverfahren eröffnet jetzt am 26. März, kündigt die IHK an
IHK jetzt mit zwei Hotlines für Corona-Hilfsprogramm für Kleinunternehmen

IHK Konstanz | Foto: IHK Konstanz

Wirtschaftsministerium, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und L-Bank sind die Akteure, die gemeinsam die Auszahlung der Gelder steuern, die aus dem Soforthilfe-Programm des Landes für Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe zur Verfügung stehen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden. Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu neun, fünfzehn und dreißig Tausend Euro können schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand für die kommenden drei Monate ausgezahlt werden.

Das Antragsverfahren wird auf der Seite des Wirtschaftsministeriums nun mit dem Abruf der Antragsformulare gestartet werden können. Die IHK Hochrhein-Bodensee richtet dazu - zusätzlich zu den bereits bestehenden - weitere zwei Hotlines ausschließlich zur Antragsberatung "Soforthilfe in Baden-Württemberg" ein. Die Nummern lauten 07531 2860 333 und 07622 3907 333.

Los geht es, sobald das Antragsverfahren eröffnet ist, voraussichtlich am 26. März 2020. Die Mitarbeiter der IHK Hochrhein-Bodensee werden dafür von 7 bis 21 Uhr, auch am kommenden Wochenende, erreichbar sein.
Da ein enormes Aufkommen an Anrufen erwartet wird, kann es zu Wartezeiten und/oder technischen Engpässen kommen wird vorweg um Geduld gebeten.
Mit einem Sondernewsletter Corona, der mit einem Click abonniert werden kann, informiert die IHK durchgehend und ausführlich über die Soforthilfe:
www.konstanz.ihk.de/servicemarken/presse/presse0120/sondernewsletter-corona-4738406

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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