Regionale Abgeordnete und Politiker beidseits der Grenze haben das Innenministerium erweichen können
Grenze öffnet sich nun etwas mehr für Familienkontakte

Grenze Gailingen | Foto: Die geschlossenen Grenzen zwischen Deutschland und der Schweiz sollen sich nun doch wieder etwas mehr für Familienbegegnungen grenzüberschreitender Beziehungen öffnen. swb-Bild: of
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Kreis Konstanz.»Die menschliche Dimension kommt zu kurz, die Begegnung von Familien und Lebenspartnern muss möglich sein!“ Das hatten die südbadischen Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Felix Schreiner (Waldshut) und Armin Schuster (Lörrach) seit Tagen gefordert und sich bei Bundesinnenminister Horst Seehofer für Ausnahmen von der Einreisebeschränkungen an den Grenzen zur Schweiz und nach Frankreich eingesetzt. Auf ihre Initiative gibt es nun Bewegung. Die besondere Bedeutung von Familien und Lebenspartnerschaften wird bei den Einreiseregeln jetzt berücksichtigt. Das teilte das Bundesinnenministerium den südbadischen Abgeordneten mit.

Der grenzüberschreitende Besuch der Kernfamilie ist demnach ab sofort uneingeschränkt möglich. Das bedeutet konkret: Das eigene vom jeweiligen Elternteil getrennt lebende Kind kann jetzt ohne Angabe irgend welcher weiterer Gründe besucht werden. Die bisherige Bedingung, dass der Grenzübertritt notwendig sein muss, um dem anderen Elternteil eine Berufstätigkeit zu ermöglichen entfällt komplett. Auch ein Grenzübertritt zum Beistand älterer Familienangehöriger wird jetzt ermöglicht - auch dann wenn sie nicht krank sind und keine medizinische Betreuung haben. Auch diese Anforderung entfällt ersatzlos. Uneingeschränkt ermöglicht wird auch der Besuch von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern. „Die Familie wird im Grundgesetz geschützt und jetzt an der Grenze nicht mehr getrennt - das ist eine gute Nachricht“, erklären die drei Bundestagsabgeordneten.
Lebenspartnerschaften ohne Trauschein sollen leider mangels „brauchbarer Nachvollziehbarkeit“ weiter noch grundsätzlich kein „triftiger Grund“ für eine Einreise sein. Aber auch hier könne jetzt nach Ermessen und den Umständen des jeweiligen Falls eine Einreise gestattet werden - denn vielleicht ist Sehnsucht aber ein triftiger Grund.

Bislang waren Ausnahmen nur für Pendler und den Warenverkehr eindeutig gestattet, Ausnahmen aus "triftigen sonstigen Gründen" musste die Bundespolizei im Einzelfall entscheiden, was vor Ort zu Härtefällen führte. Die neuen Regeln entsprechen nun den Präzisierungen, die der Schweizerische Bundesrat zuvor vor dem letzten Wochenende zu den Grenzübertritten erlassen hatte.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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