Zutritt zum Klinikum wie Sprechstunden nur noch mit FFP2-Maske/ Negativer Test nicht erforderlich
Gesundheitsverbund muss Zugangsbedingungen verschärfen

FFP2 Maske | Foto: Nur mit FFP2-Maske darf man ab sofort in die Kliniken des Gesundheitsverbunds des Landkreises wie auch in alle anderen Kliniken. swb-Bild: of/ Archiv
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Kreis Konstanz. Für die Besucher der Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) in Singen, Radolfzell und Konstanz ergeben sich neue Änderungen beim Zutritt ins Klinikum. Die Landesregierung hat zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die vierte Corona-Verordnung, gültig ab dem 18. Januar 2021, erlassen.

Diese sieht strengere Zugangsbeschränkungen für die Pflegeheime vor wie der Nachweis eines negativen Antigentests plus das Tragen einer zertifizierten FFP2-Maske.

Für die Kliniken gilt aber wie zuletzt auch, dass der Zutritt von Besuchern und externen Personen in bestimmten Fällen zulässig ist, vorausgesetzt der Besucher trägt während seines Aufenthalts im Krankenhaus einen geeigneten Atemschutz (FFP2-Maske) informierte nun der Gesundheitsverbund.

Ein Negativer Corona-Test ist zum Betreten der Klinik entgegen einer früheren Meldung nicht erforderlich, erklärte die Pressesprecherin des Gesundheitsverbunds, Andrea Jagode gegenüber dem Wochenblatt. »Das Land hat den Kliniken die Wahl gelassen, entweder oder. Wir haben uns für die Maskenvariante entschieden«, so Jagode.

Für die Kliniken des GLKN gilt deshalb ab sofort die Regelung, dass Besuche weiterhin in Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich sind. Die Besucher müssen aber eine geeignete FFP2-Maske tragen und diese selber mitbringen. Falls dies nicht möglich ist, kann sie gegen eine Gebühr bei der Eintrittskontrolle erworben werden.

Bitte beachten: Masken mit Ausatemventil sind nicht geeignet, nur Masken ohne Ausatemventil sind zulässig und helfen mit, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Solche FFP2-Masken sind beispielsweise in den Apotheken erhältlich. Die Tragepflicht einer FFP2-Maske gilt auch für Patienten, die die Notaufnahmen aufsuchen oder in die Sprechstunde kommen.

„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden bitten wir die Besucher, die Regelungen strikt einzuhalten“, erklärt Bernd Sieber, Vorsitzender der Geschäftsführung. „Wir sind uns bewusst, dass die Situation für unsere Patienten und ihre Angehörigen nicht leicht ist. Wir verbieten deswegen Besuche nicht strikt, sondern machen sie auch möglich“, erklärt er.

Ausnahmen gibt es für die Begleitung durch den Partner bei einer Geburt, die Besuche von Eltern bei ihren minderjährigen Kindern oder die Besuche bei schwer kranken, sterbenden oder dementen Patienten. Wo immer medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe dies erfordern, dürfen Angehörige nach vorheriger Absprache die Patienten weiterhin besuchen. Bei den Eingangskontrollen müssen nun aber verstärkt die Masken der Besucher in den Blick genommen werden, die Mitteilung des Gesundheitsverbunds.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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